Entscheidungsstichwort (Thema)
Rahmenrabattverträge nach § 130 a Abs. 8 SGB V. der Vergabe von Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V (Vergabeverfahren …, berichtigt durch …). Gebietslose 1 bis 5, jeweils für die Wirkstoffe … und …
Tenor
1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Nachprüfungsverfahrens (Gebühren und Auslagen) zu tragen. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerinnen zu 1) bis 15) trägt die Antragstellerin nach der teilweisen Rücknahme des Nachprüfungsantrags hinsichtlich der noch streitgegenständlichen Fachlose … (Nr. 13), … (Nr. 15) und … (Nr. 54). Im Übrigen tragen die Ag ihre Kosten selbst. Die Beigeladenen zu 7), 8), 13) und 21) tragen ihre Kosten selbst.
3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerinnen zu 1) bis 15) war notwendig.
Tatbestand
I.
1. Die Antragsgegnerin zu 6) führt gegenwärtig unter den o.a. Ausschreibungsnummern im eigenen Namen und namens der Antragsgegnerinnen zu 1) bis 15) (im folgenden: Ag) ein Offenes Verfahren zum Abschluss von Rabattvereinbarungen für Arzneimittel gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für 2009/2010 durch. Der zu vergebende Auftrag ist auf insgesamt 64 Fachlose (= Wirkstoffe) aufgeteilt, wobei sich jedes Fachlos in 5 Teillose (Gebietslose) unterteilt.
a) In der Bekanntmachung … vom … sowie den Vergabeunterlagen ist hierzu u.a. Folgendes geregelt:
„II.1.5 Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGBV (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.1.2009 bis 31.12.2010. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten 64 Wirkstoffe. (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Fachlos dar. Für jedes Fachlos werden 5 Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt: 1) Gebietslos 1:… (ca. … Versicherte), 2) Gebietslos 2: … und … (ca …. Versicherte), 3) Gebietslos 3: … und … (ca. … Versicherte), 4) Gebietslos 4: … und … (ca. … Mio. Versicherte), 5) Gebietslos 5: … und … (ca. … Versicherte). Die Bieter entscheiden selbst, für welche/n Wirkstoff/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Pro angebotenem Wirkstoff und Gebietslos sind Rabattangebote jedoch für alle zu diesem Wirkstoff gehörenden Pharmazentralnummern (PZN), die der jeweilige Bieter gem. Lauer-Taxe, Stand 1. August 2008, im Sortiment hat, abzugeben. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Wirkstoff und Gebietslos. Der Zuschlag erstreckt sich pro Wirkstoff und Gebietslos ebenfalls auf alle zu dem Wirkstoff gehörenden PZN, die der bezuschlagte Bieter gem. Lauer-Taxe, Stand 1. August 2008, im Sortiment hat. Pro Wirkstoff und Gebietslos wird ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.”
Mit berichtigender Bekanntmachung … im Supplement zum Amtsblatt der EU wurden Korrekturen vorgenommen und gleichzeitig die Vertragslaufzeit auf den 1. März 2009 bis 28. Februar 2011 geändert. Der Stand der Lauer-Taxe sollte der 1. September 2008 sein. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wurde auf den 3. November 2008 verschoben.
Die Verdingungsunterlagen enthalten im Abschnitt A „Bedingungen für das Vergabeverfahren” weitere Vorgaben:
„I. Gegenstand der Ausschreibung
(…)
5. Jeder Bieter kann ein Angebot für nur eines, mehrere oder alle Fach- bzw. Gebietslose abgeben.
6. Jeder Bieter hat pro angebotenem Fachlos (Wirkstoff) und Gebietslos einen Rabatt-ApU für alle Pharmazentralnummern (PZN) anzubieten, die er für den angebotenen Wirkstoff gem. Lauer-Taxe, Stand 1. September 2008, im Sortiment hat.
Das Produkt- und Rabattblatt ist in elektronischer Form frei verfügbar und (…) abrufbar unter …. Diese Datei ist zwingend für die Angebotserstellung zu verwenden.
Dieses Produkt- und Rabattdatenblatt beschreibt den „Beschaffungsbedarf”. Dem Datenbestand des vom Bieter auszufüllenden Produkt- und Rabattblatts liegen alle PZN zugrunde, die zum 1. September 2008 in der Lauer-Taxe geführt werden (soweit sie nicht als „außer Verkehr”/„außer Vertrieb” gekennzeichnet sind) (…).
Der den jeweils vertragsschließenden … zu gewährende Rabatt errechnet sich je PZN wie folgt: Rabatt = ApU – (minus) Rabatt-ApU.
Dabei gilt:
ApU = |
Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers exkl. MWSt [EUR] |
Rabatt-ApU = |
Angebotener Wert exkl MWSt. [EUR] gemäß „Produkt- und Rabattblatt”. |
(…) Die Bieter können für jede auf einen Wirkstoff entfallende PZN ein unterschiedliches Angebot abgeben. Ebenso können innerhalb eines Wirkstoffes auch für die jeweiligen Gebietslose unterschiedliche Angebote abgegeben werden. Die Erteilung des Zuschlags erfolgt pro Wirkstoff und Gebietslos auf alle zu dem bezuschlagten Wirkstoff gehörenden PZN des Bieters, die zum 1. September 2008 in der Lauer-Taxe geführt werden und demzufolge in dem von ihm ausgefüllten Produkt- und Rabattblatt enthalten und angeboten sind.
(…) 7. Pro Gebietslos und pro Wirkstof...