Entscheidungsstichwort (Thema)
Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 Abs. 1 GWB
Tenor
1. Das Vorhaben der Klinikum Nürnberg Anstalt öffentlichen Rechts, 100 % der Geschäftsanteile an der Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft des Landkreises Nürnberger Land mbH, Lauf an der Pegnitz, vom Landkreis Nürnberger Land zu erwerben, wird nicht untersagt.
2. Die Gebühr für die Anmeldung wird auf […] EUR (in Worten: […] Euro) festgesetzt und die Gebühr für die Freigabeentscheidung unter Anrechnung der Gebühr für die Anmeldung auf […] EUR (in Worten: […] Euro) festgesetzt. Die Gesamtgebühr beträgt […] EUR (in Worten: […] Euro). Die Gebühr für die Anmeldung wird der Verfahrensbeteiligten zu 1. und die Gebühr für die Freigabeentscheidung den Verfahrensbeteiligten zu 1. bis 3. als Gesamtschuldnern auferlegt.
Tatbestand
A.
1. Mit Schreiben vom 4. Juli 2005 – eingegangen am selben Tag – hat die Klinikum Nürnberg Anstalt öffentlichen Rechts, Nürnberg, das Vorhaben angemeldet, 100 % der Geschäftsanteile an der Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft des Landkreises Nürnberger Land mbH, Lauf an der Pegnitz, vom Landkreis Nürnberger Land zu erwerben. Die zunächst unvollständige Anmeldung wurde mit Schreiben vom 2. September 2005 vervollständigt.
2. Der Zusammenschluss wurde im Anschluss an ein Bieterverfahren beschlossen. Der Unternehmenskaufvertrag vom 28. Juli 2005 sieht eine rückwirkende Veräußerung des Geschäftsanteils an den Käufer mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2005 vor. Er steht unter der aufschiebenden Bedingung einer Freigabe des Zusammenschlusses durch die zuständige Kartellbehörde (§ 15 Abs. 1 lit. b) des Unternehmenskaufvertrages).
I. DIE VERFAHRENSBETEILIGTEN
1. Klinikum Nürnberg AöR, Nürnberg
3. Die Klinikum Nürnberg AöR („Klinikum Nürnberg”) betreibt in Nürnberg ein Klinikum der Versorgungsstufe IV, wobei der Klinikbetrieb auf zwei Standorte – Nord und Süd – verteilt ist. Das Klinikum Nürnberg ist ein Lehrkrankenhaus der Universität Erlangen. Im Krankenhausplan des Freistaates Bayern sind für das Klinikum Nürnberg insgesamt 2.235 geförderte Betten sowie 156 geförderte Plätze ausgewiesen. Die Bettenzahl verteilt sich auf Fachrichtungen wie folgt:
Fachabteilung |
Geförderte Betten |
Innere Medizin |
913 |
Chirurgie |
409 |
Herzchirurgie |
23 |
Kinderchirurgie |
28 |
Gynäkologie und Geburtshilfe |
143 |
HNO |
79 |
Augenheilkunde |
31 |
Urologie |
78 |
Kinder- und Jugendmedizin |
88 |
Neurologie |
80 |
Haut- und Geschlechtskrankheiten |
82 |
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie |
20 |
Neurochirurgie |
46 |
Nuklearmedizin |
15 |
Strahlentherapie |
27 |
Psychosomatik und Psychotherapie |
13 |
Psychiatrie und Psychotherapie |
130 |
Kinderund Jugendpsychiatrie und – psychotherapie |
30 |
Der Umsatzerlös des Klinikums Nürnberg belief sich im Jahr 2004 auf über 300 Mio. EUR und wurde nahezu ausschließlich in Deutschland erzielt.
4. Das Klinikum Nürnberg ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, deren Gewährträger die Stadt Nürnberg ist. Deren nahezu ausschließlich in Deutschland erzielte Umsatzerlöse beliefen sich im Jahr 2004 unter Einschluss der Umsatzerlöse des Klinikums Nürnberg auf mehr als eine Mrd. EUR.
2. Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft des Landkreises Nürnberger Land mbH, Lauf an der Pegnitz
5. Die Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft des Landkreises Nürnberger Land mbH („Krankenhausgesellschaft”) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft des Landkreises Nürnberger Land, dessen drei Krankenhäuser sie betreibt. Der Landkreis Nürnberger Land („Landkreis”) mit 27 Gemeinden und ca. 169.000 Einwohnern grenzt nordöstlich an Nürnberg an und ist einer der sieben Landkreise des Regierungsbezirkes Mittelfranken im Freistaat Bayern. Er zählt zu den mittelgroßen Landkreisen Bayerns. Kreisstadt ist Lauf an der Pegnitz mit ca. 26.000 Einwohnern.
6. Die von der Krankenhausgesellschaft betriebenen Kreiskrankenhäuser befinden sich in Lauf an der Pegnitz, Hersbruck und Altdorf bei Nürnberg. Die Häuser in Lauf und Hersbruck gehören der Versorgungsstufe II, das Haus in Altdorf der Versorgungsstufe I an. Das Krankenhaus in Lauf verfügt laut dem Krankenhausplan von Bayern über 220 geförderte Betten und hat die Fachabteilungen Innere Medizin (96 Betten), Chirurgie (90 Betten) sowie Gynäkologie und Geburtshilfe (34 Betten). Die 94 geförderten Betten des Krankenhauses in Altdorf teilen sich ebenfalls auf die Fachrichtungen Innere Medizin (82 Betten), Chirurgie (8 Betten) sowie Gynäkologie ohne Geburtshilfe (4 Betten) auf. Das Krankenhaus in Hersbruck mit 70 geförderten Betten verfügt lediglich über die Fachabteilungen Innere Medizin (65 Betten) und HNO (5 Betten).
7. Die nahezu ausschließlich in Deutschland erzielten Umsatzerlöse der Krankenhausgesellschaft im Jahr 2004 betrugen weniger als 50 Mio. EUR.
II. VERFAHREN
8. Mit Schreiben vom 28. September 2005 hat die Beschlussabteilung das Hauptprüfverfahren eingeleitet. Die Untersagungsfrist endet am 2. Januar 2006 (§ 40 Abs. 2 S. 2 GWB).
Entscheidungsgründe
B.
I. FORMELLE UNTERSAGUNGSVORAUSSETZUNGEN
1. Anwendungsbereich des GWB
9. Der Anwendungsbereich des GWB ist er...