Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergabeverfahren „Durchführung einer nationalen Service- und Freundlichkeitskampagne des Reiselands Deutschland”

 

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Wertung der Angebote der Antragstellerin zu 1) und der Beigeladenen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen. Im Übrigen wird der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zu 1) zurückgewiesen, der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zu 2) als unzulässig verworfen.

2. Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens (Gebühren und Auslagen) tragen die Antragsgegnerin und die beiden Antragstellerinnen je zur Hälfte. Ihre zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen tragen die Antragsgegnerin und die beiden Antragstellerinnen selbst.

3. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen tragen die beiden Antragstellerinnen. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts durch die Beigeladene war notwendig.

 

Tatbestand

I.

1. Die Antragsgegnerin (Ag) führt derzeit europaweit ein beschleunigtes nichtoffenes Verfahren nach der VOL/A durch. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags ist gemäß Ziff. II.1.6 der Bekanntmachung die „Durchführung einer nationalen Service- und Freundlichkeitskampagne, um Deutschland auf die weltweit exponierte Gastgeberrolle … vorzubereiten. Mit nationalen Binnenkampagnen soll das Leistungsspektrum der Vertreter der sog. Servicekette im Tourismus in den Kategorien Gastfreundschaft, Weltoffenheit, Serviceorientierung, Organisationskompetenz, Effizienz und Herzlichkeit optimiert werden”. Die Kampagne wird finanziert vom Bundesministerium … und dem Bundesministerium … (Leistungsbeschreibung, S. 1). Die Aufgaben der zu beauftragenden Agentur bestehen in 1. der Entwicklung eines KeyVisual, d.h. einer Wortbildmarke, 2. der Entwicklung eines Kommunikationskonzepts, 3. der Entwicklung eines sog. Multiplikatorenkonzepts zur Einbindung aller Partner der touristischen Leistungskette sowie 4. der Erstellung eines PR-Konzepts (Leistungsbeschreibung, S. 3; vgl. auch Ziff. II.2.1 der Bekanntmachung).

Als Zuschlagskriterien waren in der Bekanntmachung unter Ziff. IV.2) ohne Reihenfolge ihrer Priorität vorgesehen

  1. „Konzeption und Kreativität
  2. Erfahrung bei der Umsetzung von deutschsprachigen Großprojekten
  3. Erfahrung bei der Integration von tourismusrelevanten Partnern in Großprojekte
  4. Erfahrung mit der Durchführung von Multiplikatorenkampagnen in Deutschland
  5. Preis”

Die gleichen Kriterien wurden in der Leistungsbeschreibung, S. 3, genannt, allerdings lautete das erste Kriterium „Konzeptionelle Kreativität der verschiedenen Konzepte (PR-Konzept, Multiplikatoren-Konzept, Kommunikationskonzept)”, das zweite Kriterium enthielt den Zusatz „z.B. Sport/… bezogene Kampagnen” und das fünfte den Zusatz „unterteilt nach monatlichen Agenturkosten und Konzeptionskosten”.

Das Verfahren zur Bewertung der Angebote sollte nach der Leistungsbeschreibung, S. 4, in zwei Schritten erfolgen: Am 12. Mai 2005 sollten sich die Agenturen vor einer „Findungsjury” „zur Bewertung der konzeptionellen Kreativität” präsentieren. Anschließend sollten in der 21. Kalenderwoche „die nach den Zuschlagskriterien ermittelten max. drei besten Agenturen … vor der Arbeitsgruppe Service- und Freundlichkeitskampagne ihr Gesamtkonzept präsentieren”. „Das Gremium” werde „final eine Agentur auswählen” und die Ag am folgenden Tag „einen entsprechenden Auftrag erteilen”.

Aufgrund ihrer fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge wurden u.a. die Antragstellerinnen (AStinnen) und die Beigeladene zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und zusammen mit fünf weiteren Teilnehmern zur Angebotspräsentation am 12. Mai 2005 eingeladen. In der hierbei übersandten Leistungsbeschreibung war u.a. vorgesehen (S. 3):

„Das Angebot muss verbindliche Preisangaben über die Konzeptionskosten und monatlichen Agenturkosten enthalten. Daneben sind die grundsätzlichen Konzeptentwürfe, kreative Ideen und deren Kostenkalkulation sowie die Angaben von beispielhaften Maßnahmekosten dem Angebot beizufügen.”

Außerdem war den übersandten Verdingungsunterlagen ein Preisvordruck beigefügt, der in „Position 1 Konzeptionskosten” und „Position 2 Kosten für die Begleitung der Kampagne” untergliedert war.

Die fristgerecht eingereichten Angeboten der beiden AStinnen und der Beigeladenen enthielten u.a. den ausgefüllten Preisvordruck. Des Weiteren hatten die ASt zu 2) und die Beigeladene in ihrem Angebot die Kosten für einzelne Maßnahmen im Rahmen der jeweils angebotenen Kampagne angegeben und kalkuliert. Das Angebot der ASt zu 1) enthielt derartige Beispiele nicht; in der Anlage zum Preisvordruck, der ihrem Angebot vom 5. Mai 2005 beilag, führte sie aus: „Die Kosten für die Umsetzung der einzelnen Projektbausteine können erst nach Einigung auf den genauen Aufgabenumfang bestimmt werden. Aus diesem Grund können für die skizzierten Projekte zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Einzelkalkulationen vorgelegt werden.”

Die eingegangenen Angebote wurd...

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