Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachprüfungsverfahren: Ausbau (Ingenieurbau, Verkehrsanlagen, Lärmschutzwände, LBP, Kabeltiefbau, Mittelbahnsteiganlage)

 

Nachgehend

OLG Düsseldorf (Beschluss vom 27.11.2013; Aktenzeichen VII-Verg 20/13)

 

Tenor

1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen zu 1) und 2) zu vier Fünftel. Die Antragsgegnerinnen zu 1) und 2) tragen die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu einem Fünftel.

3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin und die Antragsgegnerinnen zu 1) und 2) war notwendig.

 

Tatbestand

I.

Die Antragsgegnerinnen zu 1) und 2) (Ag) schrieb im offenen Verfahren die Vergabe „[…] Ausbau […] (Ingenieurbau, Verkehrsanlagen, Lärmschutzwände, LBP, Kabeltiefbau, Mittelbahnsteiganlage)”, Vergabevorgang Nr.: […], europaweit aus. Das Vorhaben dient dem Ausbau der Bahnstrecke zwischen […]. Zum fraglichen Gleisausbau ist vom […] der Planfeststellungsbeschluss vom […] 2013 ergangen; nach Ziffer A.6 des Planfeststellungsbeschlusses ist der Beschluss sofort vollziehbar.

Die Frist für die Angebotsabgabe endete zunächst am […] 2013. Die Antragstellerin (ASt), die Beigeladene (Bg) sowie zwei weitere Bieter reichten fristgerecht Angebote ein.

Mit Schreiben vom 7. Mai 2013 teilten die Ag der ASt mit, dass ihrem Angebot bestimmte geforderte Nachweise/Erklärungen nicht beiliegen würden bzw. bestimmte Kriterien nicht erfüllt würden. So würden die Anlagen 4.1, 4.4, 4.6 und 4.7 für das Bietergemeinschaftsmitglied […] fehlen und seien in den Anlagen 4.6 und 4.7 nicht sämtliche geforderten Angaben vom Bietergemeinschaftsmitglied […] gemacht worden. Das Angebot könne daher bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt werden. Da keines der eingereichten Angebote wertbar sei, würden die Ag beabsichtigen, das Verfahren mit den beteiligten Bietern fortzusetzen, indem den Bietern Gelegenheit gegeben werde, im Rahmen eines neuen Angebotslaufs ein Angebot abzugeben.

Mit Schreiben vom 8. Mai 2013 forderten die Ag die ASt, die Bg und die übrigen Bieter „im Rahmen eines neuen Angebotslaufs” erneut zur Abgabe eines Angebots auf. Zuschlagskriterien sind gemäß der Angebotsaufforderung der Preis in Form der „Angebotsendsumme” (mit einer Gewichtung von 95%) und das Kriterium der „Terminplanung” (5%). Nebenangebote sind (unter der Bedingung der gleichzeitigen Abgabe eines Hauptangebots) zugelassen. Die Angebotsabgabefrist endete am 23. Mai 2013.

Die ASt, die Bg sowie ein weiterer Bieter gaben jeweils fristgerecht ein Hauptangebot ab; unter anderem die ASt reichte zudem ein Nebenangebot ein. Das Hauptangebot der Bg ist preislich um ca. 1,5 Mio. Euro (ca. 7%) niedriger als ihr erstes Hauptangebot und liegt preislich – vor dem Angebot der ASt – an erster Stelle. Mit dem Angebot legte die antragstellende Bietergemeinschaft eine an die Vergabestelle der Ag adressierte Vollmacht des Bietergemeinschaftsmitglieds […] vom 23. Mai 2013 vor, wonach sie die […] bevollmächtigt, alle für das Angebot erforderlichen Unterlagen im Namen der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und alle im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Erklärungen abzugeben. Es besteht zudem ein zwischen den beiden Bietergemeinschaftsmitgliedern geschlossener Bietergemeinschaftsvertrag. Darin heißt es unter anderem:

„Nachfolgende Unternehmen – Gesellschafter – schließen sich aus Gründen der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit zu einer Bietergemeinschaft (BG) – Gesellschaft Bürgerlichen Rechts – zusammen. Sie verpflichten sich, ihre volle unternehmerische Leistung zur Erreichung des gesellschaftlichen Zweckes einzusetzen, sich hierbei gegenseitig zu unterstützen und sich nicht anderweitig um den Auftrag zu bemühen. Zweck der BG ist die Abgabe eines gemeinsamen Angebotes und die Auftrags-/Zuschlagserteilung für die gemeinsame Durchführung (…) der Bauarbeiten

[…] Ausbau […]

herbeizuführen. Für die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander und bei Vertretung der BG Dritten gegenüber gelten in nachstehender Reihenfolge

  1. die Bestimmungen dieses Vertrages (…)
  2. die §§ 705 ff. BGB. …

§ 2 Geschäftsführung und Vertretung

2.1

Die BG wird gegenüber dem Auftraggeber und gegenüber Dritten durch den Gesellschafter […] vertreten, dem auch geschäftsführend die Bearbeitung und Verfolgung des Angebots obliegt. Die übrigen Gesellschafter sind zur Mitwirkung berechtigt und verpflichtet.

2.2

Die verbindliche Angebotsabgabe bedarf der vorherigen Zustimmung aller Gesellschafter. Ebenso jede nachträgliche Änderung oder Ergänzung des Angebots, sofern es sich nicht lediglich um unwesentliche technische oder wirtschaftliche Details handelt.

…” Auf Nachfrage der Vergabekammer mit Schreiben vom 10. Juli 2013 zur Frage der Bevollmächtigung von […] für die ASt teilte […]mit Schreiben vo...

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