Entscheidungsstichwort (Thema)

Neue Pressegesellschaft, Ulm. Erwerb aller Anteile an der Zeitungsverlag Schwäbisch Hall GmbH, Schwäbisch Hall. zur Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens

 

Tenor

1. Das mit Anwaltsschreiben vom 5. November 2008 bzw. vom 12./13. Januar 2009 angemeldete Zusammenschlussvorhaben wird untersagt.

2. Die Gebühr für diese Entscheidung wird unter Anrechnung der gesondert festgesetzten Gebühr in Höhe von […] Euro für die Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens auf

[…] Euro

(in Worten: […] Euro)

festgesetzt und den Beteiligten zu 1 bis 3 als Gesamtschuldnern auferlegt.

 

Tatbestand

A.

Sachverhalt

I. Das Zusammenschlussvorhaben

Rz. 1

Die Verfahrensbevollmächtigen der Neuen Pressegesellschaft mbH & Co. KG, Ulm (Beteiligte zu 1, nachfolgend NPG) und des Herrn Claus Detjen, Verleger, Ingolstadt (Beteiligter zu 3), haben mit Schreiben vom 5. November 2008, beim Bundeskartellamt eingegangen am 6. November 2008, das folgende Zusammenschlussvorhaben angemeldet: NPG beabsichtigt, von Herrn Claus Detjen alle Anteile an der Zeitungsverlag Schwäbisch Hall GmbH, Schwäbisch Hall (Beteiligte zu 2, nachfolgend ZVSH) einschließlich deren Tochtergesellschaft zu erwerben. Mit Schreiben vom 12./13. Januar 2009, beim Bundeskartellamt eingegangen jeweils am selben Tag, haben dieselben Verfahrensbevollmächtigten den Zusammenschluss auch namens und in Vollmacht der ZVSH angemeldet.

II. Die beteiligten Unternehmen

1. NPG

Rz. 2

NPG ist der Verlag der „Südwest Presse” in Ulm (bzw. „Schwäbische Donauzeitung” in Ulm und Neu-Ulm) und der „NWZ Neue Württembergische Zeitung”, die mit einer Gesamtauflage von 94.957 Exemplaren erscheinen.[1] NPG besorgt darüber hinaus den überörtlichen Zeitungsmantel für den sogenannten Südwest Presse-Verbund und führt die überörtliche Südwest Presse-Anzeigengemeinschaft (siehe dazu II.2). Jeweils 50% der Anteile an der NPG und ihrer Komplementär-GmbH halten die Ebner Pressegesellschaft KG und die ZVD Mediengesellschaft mbH. Ob die NPG von ihren Gesellschaftern gemeinsam beherrscht wird, kann vorliegend offen bleiben. Je nach Beurteilung dieser Frage ist die NPG ggf. als von der Südwestdeutschen Medien Holding (SWMH) mitbeherrscht anzusehen. [2] NPG selber erzielt – ohne Tochtergesellschaften – Umsätze in Höhe von EUR […], sämtlich in Deutschland. Davon stellen mindestens […] Presseumsätze im Sinne des § 38 Abs. 3 GWB dar. [3] Auf die Tochtergesellschaften, an denen NPG mindestens paritätisch beteiligt ist, entfallen weitere Umsätze in Höhe von mehr als EUR […], zu einem erheblichen Teil handelt es sich wiederum um Presseumsätze.

Rz. 3

Zu den mit NPG verbundenen (§ 36 II GWB) Gesellschaften gehört die Hohenloher Druck- und Verlagshaus, Verlag Hohenloher Tagblatt und Geb. Wankmüller GmbH & Co. KG, Gerabronn (nachfolgend HDV). Die NPG ist an dieser Gesellschaft mit ca. 69,15% beteiligt. Die Gesellschafterversammlung beschließt grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bestimmte Geschäfte, darunter die Festlegung des jährlichen Investitionsplanes und seiner Finanzierung erfordern eine Mehrheit von 60% der abgegebenen Stimmen, wenn ein Gesellschafter über die Mehrheit aller vorhandenen Stimmen verfügt. Die HDV gibt die regionale Abonnement-Tageszeitung „Hohenloher Tagblatt” im unmittelbar nördlich, östlich und südlich an den Altkreis Schwäbisch Hall angrenzenden Gebiet rund um Crailsheim heraus. Das Verbreitungsgebiet umfasst neben der Stadt Crailsheim die Gemeinden Schrozberg, Blaufelden, Langenburg, Gerabronn, Rot am See, Wallhausen, Kirchberg, Ilshofen, Satteldorf, Kreßberg, Frankenhardt, Stimpfach und Fichtenau. Die durchschnittliche verkaufte Auflage des Hohenloher Tagblatt liegt bei 14.424 Exemplaren. [4] Das Objekt bezieht den Mantel der Südwest Presse und ist Mitglied der Südwest Presse-Anzeigengemeinschaft. Ebenfalls von der HDV herausgegeben wird das Anzeigenblatt „Hohenloher Wochenpost”. Dieses erscheint mit einer verbreiteten Auflage von 56.350 Exemplaren [5] im Verbreitungsgebiet des „Hohenloher Tagblatt” und einigen westlich und östlich angrenzenden Gemeinden.

Rz. 4

Ebenfalls mit NPG verbunden (100% der Anteile) ist die Neue Kreis-Rundschau GmbH in Gaildorf (nachfolgend NKR). Diese gibt die regionale Abonnement-Tageszeitung „Rundschau für den Schwäbischen Wald” (nachfolgend „Rundschau”) heraus, die in Gaildorf und den umliegenden Gemeinden Oberrot, Fichtenberg, Sulzbach-Laufen, Gschwend und Eschach verbreitet wird. Nördlich grenzt das Verbreitungsgebiet des „Haller Tagblatt” an. Die durchschnittliche verkaufte Auflage liegt bei 4.689 Exemplaren. [6]

Rz. 5

Daneben hält NPG weitere Beteiligungen an Lokalverlagen des Südwest Presse-Verbundes. Dies sind im Einzelnen:

Gesellschaft

Beteiligungshöhe

Herausgegebene Tageszeitungen und Verbreitungsgebiet

Georg Hauser Verlag GmbH & Co. Zeitungsverlag KG, Metzingen

[…]

Südwest-Presse Metzinger-Uracher Volksblatt, Der Emstalbote (Metzingen, Urach, weitere Gemeinden des nördlichen Landkreises Reutlingen)

Reutlinger Nachrichten/Pfullinger Zeitung (Stadt Reutlingen/Pful...

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