Entscheidungsstichwort (Thema)

Missbrauchsaufsicht über Vergabe von Wegenutzungsrechten

 

Tenor

1. Die von der Beteiligten zu 1. mit Schreiben an die Beschlussabteilung vom 5. April 2012 angebotene Verpflichtungszusage ist bindend. Die Verpflichtungszusage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Das Verfahren wird nach Maßgabe des § 32 b Absatz 1 Satz 2 GWB eingestellt.

3. Die Gebühr für das Verfahren einschließlich der Entscheidung beträgt […]

4. Der Widerruf dieser Verfügung bleibt vorbehalten.

 

Tatbestand

I.

Sachverhalt

Rz. 1

Die Beteiligte zu 1. ist eine im Land Nordrhein-Westfalen am nordwestlichen Rand der Großstadt Köln gelegene Stadt mit ca. 53.000 Einwohnern in zwölf Stadtteilen. Sie ist Inhaberin der Wegerechte an ihren öffentlichen Verkehrswegen für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas.

Rz. 2

Die Beteiligte zu 2. mit Sitz in Pulheim ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Beteiligten zu 1. (51% der Anteile) sowie der Beteiligten zu 3. und 4. (je 24,5% der Anteile). Sie ist schwerpunktmäßig im Vertrieb von Strom und Erdgas tätig. Sie ist darüber hinaus von der Beteiligten zu 1. als neue Inhaberin der Wegenutzungsrechte für Strom und Gas in der Stadt Pulheim ausgewählt worden. Die Beteiligte zu 2. firmierte bis zum 9. November 2009 als „Pulheimer Energie-Netzgesellschaft mbH (PENG)”. Zum Gesellschaftszweck heißt es in der zur Zeit geltenden Fassung des Gesellschaftsvertrages (im Handelsregister bekannt gemacht am 12. April 2010):

„…Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: die Übernahme, der Ausbau und die Unterhaltung von Energieversorgungsnetzen im Stadtgebiet Pulheim zur Sicherstellung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit im Stadtgebiet Pulheim mit Energie sowie die Erzeugung von und Versorgung mit Energie und Wärme innerhalb des Gebietes der Stadt Pulheim.”

Rz. 3

Die Beteiligte zu 3. mit Sitz in Berlin ist in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung tätig und betätigt sich als Partner von Stadtwerken u. a. für die Energieversorgung. Sie ist eine Konzerngesellschaft der Veolia Environnement S.A., Paris, Frankreich.

Rz. 4

Die Beteiligte zu 4. mit Sitz in Braunschweig bietet Versorgungsleistungen in den Bereichen Energie, Wasser und Beleuchtung an und ist darüber hinaus als Betreiber von Strom-, Gas- und Wassernetzen aktiv. Die Beteiligte zu 3. hält 74,9% der Anteile an der Beteiligten zu 4.; die verbleibenden 25,1% der Anteile liegen bei der Stadt Braunschweig. Zur Unternehmensgruppe der Beteiligten zu 4. gehören verschiedene Beteiligungen und Tochtergesellschaften. So hält sie u. a. 100% an der Stadtwerke Pulheim Netz GmbH, Pulheim, sowie 50% an der Stadtwerke Pulheim Dienste GmbH, Pulheim, und an der Stadtwerke Pulheim Vertrieb GmbH, Pulheim; die übrigen 50% werden jeweils von der Beteiligten zu 3. gehalten.

Rz. 5

Die Beigeladene zu 1. mit Sitz in Essen bündelt als Tochterunternehmen der RWE AG die deutschen Aktivitäten des RWE-Konzerns in den Bereichen Netze/Speicher, Vertrieb und Energieeffizienz/Mobilität und führt die deutschen Regionalgesellschaften und Stadtwerkbeteiligungen. Sie ist bisherige Konzessionsinhaberin und Netzbetreiberin für Strom in Pulheim.

Rz. 6

Die Beigeladene zu 2. mit Sitz in Hürth ist ein regionaler Erdgasversorger sowie Betreiber von Gasverteilernetzen im Rhein-Erft-Kreis und in Teilen von Köln. Dabei fungiert die Hauptgesellschafterin RheinEnergie AG, Köln, als Pächterin, die ihrerseits die Netze an die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG), Köln, eine 100%-Tochter der RheinEnergie AG, unterverpachtet. Gesellschafter der Beigeladenen zu 2. sind neben der RheinEnergie AG (57,63%) die Stadtwerke Hürth AöR (16,08%), die Stadt Frechen (12,72%), die Stadtwerke Wesseling GmbH (10,05%), der Rhein-Erft-Kreis (3,02%) sowie die Stadtwerke Erftstadt (0,5%). Die Beigeladene zu 2. ist bisherige Konzessionsinhaberin und Netzbetreiberin für Gas in Pulheim.

Rz. 7

Zum 31. Oktober 2009 liefen im Stadtgebiet der Beteiligten zu 1. die Konzessionsverträge im Sinne von § 46 Abs. 2 EnWG für Strom und Gas aus. Im Bundesanzeiger vom 5. Oktober 2007 machte die Beteiligte zu 1. das Auslaufen der Konzessionsverträge für Strom und Gas öffentlich bekannt.

Rz. 8

Mehrere Unternehmen bekundeten aus eigener Initiative gegenüber der Beteiligten zu 1. ihr Interesse an der Übernahme der Wegenutzungsrechte für Strom und / oder für Gas, so die RWE Rhein-Ruhr AG (verschmolzen auf die RWE Rheinland Westfalen Netz AG, inzwischen umfirmiert in RWE Deutschland AG; hier Beigeladene zu 1.) mit Schreiben vom 15. Oktober 2007 für Strom, die RheinEnergie AG mit Schreiben vom 30. Oktober 2007 für Strom sowie die Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (Beigeladene zu 2.) mit Schreiben vom 20. Dezember 2007 für Gas bzw. mit Schreiben vom 6. Juni 2008 zusätzlich auch für Strom.

Rz. 9

Am 17. ...

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