Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergabe „Briefpostdienste”
Nachgehend
Tenor
1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin.
Tatbestand
I.
1. Die Antragsgegnerin (Ag) führt derzeit ein offenes Verfahren zur Vergabe des Briefversands …, durch. Die europaweite Bekanntmachung erfolgte am …. Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ist das …, das Postdienstleistungen für … umfasst. Betroffen ist der Versand von ca. 3 Mio. Briefsendungen p.a für eine Laufzeit von zwei Jahren.
a) In Ziffer III.2) der Bekanntmachung waren die Teilnahmebedingungen aufgeführt. Die dort aufgezählten „Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen” (Angaben zur persönliche Lage, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen Leistungsfähigkeit) waren jeweils mit dem Zusatz „Ausschlusskriterium” versehen. Diese Angaben entsprachen den geforderten Eignungsnachweisen nach Ziffer A 2. der Besonderen Bewerbungsbedingungen und Hinweise. Im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (III.2.3 der Bekanntmachung bzw. Ziffer A 4. der Besonderen Bewerbungsbedingungen und Hinweise) verlangte die Ag ferner:
„4. Auftragsbezogene Angaben
Zum Nachweis, dass die auftragsbezogenen qualitativen Anforderungen der angeschlossenen … erfüllt werden können, sind die nachfolgend aufgeführten Angaben und Erklärungen erforderlich. Hierbei sind vollständige Ausführungen notwendig. Der Verweis auf bekannte Unterlagen oder sonstige als bekannt vorausgesetzte Erkenntnisse der Vergabestelle und des Bedarfsträgers findet keine Berücksichtigung. Dies gilt auch für ggf. beigefügtes Prospektmaterial.
Bitte nehmen Sie für das/die Los/e, auf die/das Sie bieten, in einer gesondert zu erstellenden Datei (pdf-Format) zu folgenden Fragen Stellung. Strukturieren Sie Ihre Antworten bitte anhand der Ziffern. Die Nichtbeantwortung von einer oder mehreren Fragen oder eine von der jeweiligen Fragestellung inhaltlich abweichenden Antwort führt zum Ausschluss von der weiteren Bewertung.
a) Beschreiben Sie umfassend, wie Sie den Briefversand … in dem/n Lose(en), auf die Sie bieten, inklusive aller, auch der optionalen Leistungsbestandteile organisieren wollen. Wie stellen Sie eine effektive Qualitätskontrolle im Hinblick auf Zustellsicherheit und Laufzeitkontrolle sicher? Wie reagieren Sie hierbei auf Leistungsstörungen? Beschreiben Sie, wie Sie die abgehende Post technisch erfassen und die geforderten taggenauen Einlieferungsübersichten erstellen.
b) (…)
m) Sofern Sie im Preisblatt einen CO2 neutralen Versand angeboten haben, stellen Sie bitte dar, wie Sie alle Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung hierzu einhalten. Benennen Sie ferner drei Referenzobjekte zur Emissionsreduktion (…). Stellen Sie ferner dar, wie Sie den „Carbon footprint” (CO2-Bilanz) Ihres Unternehmens bzw.der einzeln zu versendenden Briefe ermitteln. Legen Sie hierzu die aktuelle Zertifizierung Ihres Unternehmens durch ein unabhängiges Institut bei. n) (…)”
In Teil B der Besonderen Bewerbungsbedingungen und Hinweise hieß es:
„B Hinweise zum Verfahren bei der Angebotswertung
1. Hinweise im Hinblick auf die Angebotserstellung
- •(…)
- •Ein Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen ist nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr möglich.
(…)
2. Bepunktung der Leistungskomponenten
Die nachstehenden auftragsbezogenen und qualitativen Leistungskomponenten dienen im Anschluss an die Eignungsprüfung im Rahmen der Angebotswertung der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes:
Im Rahmen der Leistungskomponenten Ihres Angebotes werden Ihre Angaben im Preisblatt zur Brieflaufzeit/Qualitätssicherungsbericht, dem CO2-neutralen Versand und der Möglichkeit der Bedruckung der Briefsendungen mit einem Wunschklischee mit Punkten bewertet. Es können maximal 20 Punkte erreicht werden. (…)
3. Bepunktung des Preises
Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung werden alle Angebotspreise (Jahresbruttopreise) des jeweiligen Loses (hochgerechnet auf ein Jahr) in der vierten Wertungsstufe zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der niedrigste wertbare Angebotspreis erhält 80 Punkte. (…)
4. Zuschlagskriterien
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes der Bieter in der engeren Wahl werden die Zuschlagskriterien (Punkte für Angebotspreis und Leistungspunkte) addiert. Der Preis geht hierbei mit 80% (sprich maximal 80 Punkten), die Leistungspunkte mit 20% (sprich maximal 20 Punkten) in die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem höchsten Gesamtpunktwert.”
In der Leistungsbeschreibung war zu den Grundlagen der Bedarfsermittlung aufgeführt:
„3. Grundlagen der Bedarfsermittlung
Die teilnehmenden Behörden, deren Adressdaten und die gemeldetenVersandmengen in den einzelnen Losen entnehmen Sie bitte der Anlage 1.
Die diesen Zahlen zugrundeliegende Bedarfser...