Entscheidungsstichwort (Thema)
Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Tenor
1. Das am 12. August 2002 beim Bundeskartellamt angemeldete Vorhaben der Beteiligten zu 1., mittelbar wesentliche Teile des Vermögens der Beteiligten zu 2. sowie sämtliche Anteile an der Krantz TKT Brandschutztechnik GmbH, Aachen, zu erwerben, wird freigegeben.
2. Die Gebühr für diese Entscheidung wird festgesetzt auf
EUR
(in Worten: … Euro)
und der Beteiligten zu 1. auferlegt.
Gründe
A.
I. Anmeldung und Verfahren
(1) Mit Schreiben ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 12. August 2002 hat die Beteiligte zu 1. „M+W Zander”), ein Konzernunternehmen der Jenoptik AG, Jena („Jenoptik”), beim Bundeskartellamt ihr Vorhaben angemeldet, mittelbar wesentliche Teile des Vermögens der Beteiligten zu 2. („Krantz TKT”) – ein seit dem Sommer 2002 insolventes Konzernunternehmen der ebenfalls seit dem Sommer 2002 insolventen Beteiligten zu 3. („Babcock Borsig”) – sowie sämtliche Anteile an der Krantz TKT Brandschutztechnik GmbH, Aachen, einer Tochtergesellschaft von Krantz TKT, erwerben zu wollen.
(2) Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Geschäftsbereiche „Technische Gebäudeausrüstung” einschließlich Brandschutz sowie die Produktion lüftungstechnischer Komponenten von Krantz TKT einschließlich der zugehörigen Aktivitäten in Forschung und Entwicklung. Im Einzelnen beabsichtigt M+W Zander, unmittelbar oder über Tochtergesellschaften, von der
- TKT Gebäudetechnik GmbH, Bergisch Gladbach, sämtliche Vermögensgegenstände sowie ca. … % der bestehenden Auftragsverhältnisse,
- TKT Cleanroom Technology GmbH, Bergisch Gladbach, ca. … % der bestehenden Aufträge,
- Syntas Business Support GmbH, Köln, sämtliche beweglichen Gegenstände des Sachanlagevermögens sowie sämtliche Geschäftsunterlagen, Datensätze und Personal soweit sie jeweils den dortigen Teilbetrieb Forschung und Entwicklung betreffen,
- reteg Ingenieurgesellschaft für Reinraum-Energie und Gebäudetechnik GmbH, Köln, ca. … % der bestehenden Aufträge,
- alle Anteile an der Krantz Technology GmbH, Aachen,
- sowie sämtliche Geschäftsanteile an der Krantz TKT Brandschutztechnik GmbH, Aachen,
zu erwerben. Die prozentualen Angaben beziehen sich auf den Auftragsbestand im Zeitpunkt der Anmeldung und haben sich nach Angaben der Zusammenschlussbeteiligten seither teilweise deutlich verringert. Der Erwerb aller Anteile an der Krantz Technology GmbH, Aachen, wurde zwischenzeitlich in einen Vermögenserwerb umgewandelt. M+W Zander will entgegen der ursprünglichen Absicht zudem keine Aktivitäten der … übernehmen.
(3) Wegen der weiteren Einzelheiten des beabsichtigten Zusammenschlusses wird auf die am 8. August 2002 zur Urkundenrolle Nr. 467/2002k des Notars Dr. Kunz, Stuttgart, sowie am 2. September 2002 zur Urkundenrolle 883 für 2002 des Notars Dr. Recker, Köln, beurkundeten Kauf- und Übernahmeverträge Bezug genommen (siehe Anlagebände I bis III zur Verwaltungsakte).
(4) Mit Beschluss vom 23. August 2002 hat die Beschlussabteilung antragsgemäß die Wiessner GmbH „Wiessner”) zum Verfahren beigeladen.
(5) Am 10. September 2002 hat die Beschlussabteilung die anmeldenden Unternehmen schriftlich über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens unterrichtet.
(6) Mit Beschluss vom 11. Oktober 2002, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, hat die Beschlussabteilung die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen auf deren Antrag unter Auflagen vom Vollzugsverbot befreit.
II. Beteiligte Unternehmen
(7) M+W Zander ist die Obergesellschaft der M+W Zander-Unternehmensgruppe, die weltweit in der Gebäude- einschließlich Luft- und Reinraumtechnik, der Herstellung lüftungstechnischer Komponenten und der Gebäude- und Liegenschaftsbetreuung tätig ist. Sie ist eine Konzerngesellschaft der Jenoptik AG, Jena, die selbst und durch verbundene Unternehmen im Geschäftsjahr 2001 weltweite Umsatzerlöse von ca. EUR 2 Mrd. erzielt hat, davon ca. EUR … in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ca. EUR … in Deutschland.
(8) Die zum Babcock-Borsig-Konzern gehörende Krantz TKT, ist durch verschiedene Tochtergesellschaften in der Gebäude- einschließlich Luft- und Brandschutztechnik, der Herstellung lüftungstechnischer Komponenten sowie der Gebäude- und Liegenschaftsbetreuung tätig. Die Geschäftsbereiche Gebäude- und Liegenschaftsbetreuung sowie Energiemanagement von Krantz TKT sind nicht Gegenstand des vorliegenden Zusammenschlussvorhabens; jene Unternehmensbereiche verbleiben bei dem Veräußerer oder sind inzwischen von Dritten übernommen worden. Die vom Zusammenschlussvorhaben betroffenen Geschäftsbereiche der Unternehmensgruppe Krantz TKT (vgl. oben Rn. 2) haben im Geschäftsjahr 2001 weltweite Umsatzerlöse von insgesamt ca. EUR … erzielt, davon ca. EUR … in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und hiervon ca. EUR … in Deutschland.
(9) Die Beigeladene ist in der Luft- und Klimatechnik und dort insbesondere in der Planung, Lieferung und Optimierung von Anlagen für industrielle Anwendungen tätig. Sie...