Entscheidungsstichwort (Thema)
Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 GWB
Tenor
Der mit Schreiben vom 11. März 2002 angemeldete Zusammenschluss wird nicht untersagt.
Die Gebühr für die Anmeldung wird auf xxx EUR festgesetzt und den Beteiligten als Gesamtschuldner auferlegt.
Gründe
Mit Schreiben ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 11. März 2002 (Eingang im Bundeskartellamt per Fax am selben Tage) haben die Nordzucker AG (Nordzucker) und die UNION-ZUCKER Südhannover GmbH (Union-Zucker) das Vorhaben angemeldet, das gesamte Vermögen der Union-Zucker auf Nordzucker zu übertragen. Dabei soll die Union-Zucker als Holdinggesellschaft bestehen bleiben und sich im Gegenzug an Nordzucker mit rund 11% beteiligen.
Am 11. April 2002 hat der Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten die Mitteilung erhalten, dass das Bundeskartellamt in die Prüfung des Zusammenschlusses (Hauptprüfverfahren) eingetreten ist.
I. Die beteiligten Unternehmen
1. Nordzucker AG
Die Nordzucker ist zusammen mit den beiden 100prozentigen Tochterunternehmen Zuckerverbund Magdeburg GmbH und Nordkristall GmbH, Güstrow, und der Nordzucker GmbH & Co. KG, an der Nordzucker 87,01 % der Anteile hält, ein hauptsächlich in der Herstellung und dem Vertrieb von Zucker tätiger Konzern. Der Konzernumsatz betrug im Geschäftsjahr 2000/2001 1,073 Mrd. EUR. Die Nordzucker AG selbst verfügt mit Werken in Clauen, Schladen, Schleswig, Uelzen und Vechelde über fünf Zuckerfabriken. Hinzu kommen die Zuckerfabriken der beiden Tochterunternehmen Zuckerverbund Magdeburg GmbH und Nordkristall GmbH, die über jeweils eine Zuckerfabrik in Klein Wanzleben bzw. Güstrow verfügen. In allen Zuckerfabriken wird Industriezucker, in Uelzen auch Haushaltszucker hergestellt. Die nach der europäischen Zuckermarktordnung (zu dieser näher unten unter III 3.a)) auf den Nordzuckerkonzern entfallende Höchstquote betrug im Jahr 2001 insgesamt 1.039.784 t A- und B-Zucker. Damit ist Nordzucker in Deutschland der zweitgrößte Zuckerhersteller nach der Südzucker AG (A- und B-Höchstquote: 1.375.817 t).
2. Union-Zucker
Die Union-Zucker ist mit einer A- und B-Höchstquote von zusammen 111.757 t im Jahr 2001 der kleinste Zuckerproduzent in Deutschland. Sie verfügt über eine Zuckerfabrik in Nordstemmen, in der Industrie- und Haushaltszucker hergestellt wird. Der Gesamtumsatz der Union-Zucker belief sich im Geschäftsjahr 2001 auf 157 Mio. EUR. 1999 hat die Union-Zucker die Zuckerfabrik Harsum mit einem Teil ihrer Zuckerquote (9000 t) übernommen, die restliche Quote der Zuckerfabrik Harsum in Höhe von 5000 t wurde auf den Zuckerhersteller Pfeifer & Langen Industrie- und Handels KG, Köln, (Pfeifer & Langen) übertragen.
3. Bisherige Beteiligungsverhältnisse
Nordzucker und Union-Zucker sind im Laufe des Geschäftsjahres 2000/2001 bereits eine wechselseitige Beteiligung eingegangen. Danach hält Nordzucker eine Kapitalbeteiligung in Höhe von 14 % an Union-Zucker und besetzt 2 der 20 Sitze im Aufsichtsrat. Union-Zucker und ihre Gesellschafter halten im Gegenzug Kapitalanteile in Höhe von 0,2 % an Nordzucker.
4. Nordzucker KG
Die Vertriebsaktivitäten der Nordzucker, des Zuckerverbund Magdeburg, der Nordkristall Güstrow und der Union-Zucker sind in der Nordzucker GmbH & Co. KG (Nordzucker KG) gebündelt. An der Nordzucker KG ist Nordzucker mit 87,01 %, die Zuckerverbund Magdeburg GmbH mit 0,47 %, die Nordkristall GmbH mit 3,65 % und die Union-Zucker mit 8,87 % beteiligt. Gesellschaftszweck der Nordzucker KG ist einerseits der Handel mit Zucker, andererseits die Produktion von Flüssigzucker, Fondant und Fructose. Diese Produkte stellt die Nordzucker KG in den Flüssigzuckerwerken Groß Munzel (Barsinghausen) und Nordstemmen her. Die Produktionsanlage in Nordstemmen befindet sich auf einem mit einem Erbbaurecht zu Gunsten der Nordzucker KG belasteten Grundstück der Union-Zucker.
a) Kommanditgesellschaftsvertrag
Die Geschäftsführung der Nordzucker KG obliegt nach § 5 des Kommanditgesellschaftsvertrages der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Nordzucker Verwaltungs GmbH. Die Nordzucker KG ist alleinige Eigentümerin des Stammkapitals der Nordzucker Verwaltungs GmbH. Die Geschäftsführung bedarf für alle über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehenden Geschäfte der Zustimmung des Beirates. Dieser besteht nach § 6 Ziffer 1 des Kommanditgesellschaftsvertrages aus so vielen Mitgliedern, wie die Gesellschaft Kommanditisten hat, höchstens aber aus acht Mitgliedern. Im Beirat sind demnach vier Mitglieder vertreten, einer davon von der Union-Zucker. Nach § 6 Ziffer 5 entscheidet der Beirat bei Anwesenheit von drei Viertel seiner Mitglieder nach Köpfen mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Falls keine entsprechende Mehrheit zustande kommt, hat der Beirat die betreffende Angelegenheit der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Kommanditgesellschaftsvertrag ist bis zum 30. Juni 2015 fest geschlossen und verlängert sich jeweils um drei Jahre, wenn er nicht vorher mit einer Frist von einem Jahr gekündigt wird.
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