Der Beschluss ist bestandskräftig.

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

behindertenspezifische Ausbildung. der Öffentlichen Ausschreibung „behindertenspezifische Ausbildung – …”, Los …

 

Tenor

1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu tragen.

3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladenen war notwendig.

 

Tatbestand

I.

1. Die Antragsgegnerin (Ag) führt gegenwärtig bundesweit Öffentliche Ausschreibungen zur Vergabe von Leistungen in der Ausbildung für behinderte Menschen … – durch. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Ausschreibung des …. Die Leistungen sollen in mehreren Losen vergeben werden, wovon die meisten wiederum unterschiedliche Maßnahmen umfassen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Losblatt. Los … umfasst die Ausbildungsberufe … und ….

a) Die Verdingungsunterlagen standen allen Bietern während der Angebotsfrist vom 25. April 2007 bis 4. Juni 2007 auf der Homepage der Ag zum Download zur Verfügung. Hier war im Teil A „Allgemeine Hinweise” folgendes ausgeführt:

„A.3 Darlegung der Bietereignung

Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in den Vordrucken D.3, D.3.1, D.3.2 und D.3.3 Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu machen bzw. abzugeben.

Leistungsfähig ist ein Bieter, der nachweist, dass er den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen kann.

…”

Unter Punkt A.6 „Aufbau, Form und Inhalt des Angebotes” befand sich der Hinweis, dass „mit Angebotsabgabe” u.a. das Formblatt „D.2.3 Räumlichkeiten/Außengelände” einzureichen ist.

Ferner enthielten die Verdingungsunterlagen im Teil B allgemeine und produktbezogene „Rahmenbedingungen”, in denen die Ag u.a. Anforderungen an die räumliche Ausstattung der Bieter stellte. So müssen die Räumlichkeiten insbesondere dem „aktuellen Stand der Technik, sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben” entsprechen und eine „ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten” (Punkt B.1.3); welche konkreten Räumlichkeiten erforderlich waren, wurde in Punkt B.2.5 näher umschrieben: Unterrichtsräume, Übungsräume, Besprechungsräume, Sozialräume und Werkstätten.

Nach dem Formblatt „D.1 Gliederung der einzureichenden Unterlagen” sollten die Bieter ihre Angebote so wie hier vorgegeben unter Angabe der konkreten Seitenzahl gliedern. Ziff. 4., 5., 6. und 7. der Gliederung betrafen die Formblätter D.3 bis D.3.3., Ziff. 8 das „Konzept”.

Der Vordruck „D.3.2 Räumlichkeiten/Außengelände” enthielt auf dem Kopf der Seite drei vom Bieter auszufüllende Felder mit den Überschriften:

„Bieter”,

„Vergabenummer” und

„Los”.

Außerdem war hier eine ebenfalls auszufüllende Tabelle mit vier Spalten vorgegeben, die wie folgt überschrieben waren:

„Lfd. Nr. aus dem Losblatt bzw. Los- und Preisblatt”, „Name des Bieters / ggf. Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft …”, „Anschrift der Räumlichkeiten / Außengelände, in denen die Maßnahme (n) … durchgeführt werden soll (sollen). Bei mehreren Maßnahmeorten … bitte den jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt angeben.

Straße

PLZ, Ort

Ggf. Tätigkeitsschwerpunkt”,

„Rechtsverhältnis.”

Die Wertung des von jedem Bieter mit dem Angebot abzugebenden Konzepts sollte anhand der in der Bewertungsmatrix B.4 aufgeführten Kriterien vorgenommen werden (Punkt A.8 der Verdingungsunterlagen). Das Kriterium B.4.3.1 „Vorbereitung vor Maßnahmebeginn” lautete:

„Beschreiben Sie für den Fall der Zuschlagserteilung Ihren konkreten Zeitplan für die Umsetzung Ihres Angebotes zwischen Zuschlag und Maßnahmebeginn. Gehen Sie dabei insbesondere auf die räumliche und personelle Ausstattung ein.”

Folgende vier Bewertungsstufen waren anzuwenden:

„0 Punkte:

Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen.

1 Punkt:

Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen.

2 Punkte:

Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen.

3 Punkte:

Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich.”

In dem den Verdingungsunterlagen beiliegenden Losblatt E.1 wurden die von Los 1 umfassten beiden Maßnahmen als „lfd. Nr. 1” (…) bzw. „lfd. Nr. 2” (…) bezeichnet.

b) Der Antragsteller (ASt) und die Beigeladene (Bg) gaben fristgerecht Angebote auf das Los 1 ab.

Der ASt gab im Formblatt „D.3.2 Räumlichkeiten/Außengelände” in der Spalte „Lfd. Nr. aus dem Losblatt” „…” an und nannte in der Spalte „Anschrift der Räumlichkeiten” eine bestimmte Adresse. Die Bg füllte dieses Formblatt so aus, dass sie in der Spalte „Lfd. Nr. aus dem Losblatt” in der ersten und der zweiten Zeile „1-2” eintrug und in der Spalte „Anschrift der Räumlichkeiten” zu jeder dieser Zeilen eine andere Adresse …. Die den Angeboten beigefügten Angebotskonzept enthalten beim ASt ohne Anlagen 64 Seiten, bei der Bg 46 Seiten.

Die Ag prüfte die Angebote u.a. auf das Vorliegen von Ausschlussgründen, auf di...

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