Entscheidungsstichwort (Thema)
Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens
Tenor
I. Das mit Schreiben vom 19. November 2002 angemeldete Zusammenschlussvorhaben wird freigegeben.
II. Die Gebühr für die Anmeldung wird auf
Euro
(in Worten: Euro)
festgesetzt und der Beteiligten zu 1. auferlegt.
Tatbestand
I.
Mit Schreiben vom 19. November 2002, eingegangen im Bundeskartellamt per Telefax am gleichen Tag, hat die Beteiligte zu 1. (E.ON Bayern) den beabsichtigten Erwerb von 19,9 % der Anteile an der Beteiligten zu 2. (Versorgungsgesellschaft Straubing) nach § 39 GWB angemeldet.
Mit Schreiben vom 17. Dezember 2002, eingegangen bei der Beteiligten zu 1. am gleichen Tag, hat die Beschlussabteilung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB mitgeteilt, dass sie in die Prüfung des Zusammenschlusses (Hauptprüfverfahren) eingetreten ist.
E.ON Bayern, die Straubing GmbH (SW Straubing) und die Beteiligten zu 4. (EW Wörth), die 100 % der Anteile an der Beteiligten zu 3. (EV Heider) hält, beabsichtigen eine Bereinigung zersplitterter Stromversorgungsgebiete in der Umgebung der Stadt Straubing. Hierzu wird E.ON Bayern Stromversorgungsanlagen des Niederspannungsnetzes und Kundenbeziehungen/Stromlieferverträge in den Gebieten Falkenstein, Wiesenfelden, Falkenfels und Ascha an EW Wörth übertragen. Ferner werden die derzeit von E.ON Bayern versorgten Gebiete Aiterhofen, Straßkirchen, Salching und Feldkirchen sowie die aktuell von EW Wörth über ihre Tochtergesellschaft EV Heider versorgten Gebiete Ittling und Schambach mit dem Versorgungsgebiet von SW Straubing zusammengelegt (vgl. Karte).
Zur Durchführung der Gebietsübertragung von E.ON Bayern an EW Wörth gründen E.ON Bayern und EV Heider eine Kommanditgesellschaft (KG I), in die E.ON Bayern die an EW Wörth zu übertragenen Gebiete einbringt. Diese Kommanditgesellschaft wird unter der Führung und alleinigen Kontrolle von EV Heider stehen. Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft ist sichergestellt, dass das Eigentum an den Stromversorgungsanlagen und sonstigen relevanten Vermögenswerten in diesem Gebiet an EV Heider bzw. EW Wörth fällt.
Zur Abwicklung der Gebietsübertragung an SW Straubing gründen E.ON Bayern und EW Wörth eine weitere Kommanditgesellschaft (KG II), in die die auf SW Straubing zu übertragenden Gebiete eingebracht werden. An der KG II wird E.ON Bayern als Komplementärin zwei Drittel und EW Wörth als Kommanditistin ein Drittel der Kapitalanteile halten. Die KG II bringt ihre gesamten Stromversorgungsanlagen und sonstigen Vermögenswerte ihrer Gebiete in die neu gegründete Tochtergesellschaft von SW Straubing, der Versorgungsgesellschaft Straubing ein, wobei sichergestellt wird, dass für den Fall einer Auflösung der KG II die Eigentumsübertragung ihrer Versorgungsgebiete auf die Versorgungsgesellschaft Straubing erfolgt. Im Gegenzug erwirbt KG II an der Versorgungsgesellschaft eine Beteiligung in Höhe von 15,2 %. Zusätzlich wird E.ON Bayern gegen Bareinlage direkt weitere 4,7 % an der Versorgungsgesellschaft erwerben.
Nach dem Gebietstausch wird E.ON Bayern im Ergebnis mit insgesamt 19,9 % an der Versorgungsgesellschaft beteiligt sein.
Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages (….). Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates werden von SW Straubing benannt werden. Als Vorsitzender des Aufsichtsrates ist der Oberbürgermeister der Stadt Straubing bestimmt (§ 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Die Präsenz von E.ON Bayern im Aufsichtsrat wird weder grundsätzlich ausgeschlossen noch auf eine bestimmte Anzahl von Mandaten reduziert. Der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen u.a. Entscheidungen der Geschäftsführung über die Festsetzung und die Änderung der Versorgungsbedingungen und der Tarifpreise, über den Abschluss, die Änderung oder die vorzeitige Beendigung von Bezugsverträgen (…) sowie die Übernahme neuer Aufgaben.
Hintergrund des Gebietstausches und des Anteilserwerbs sind unterschiedliche Auffassungen von EW Wörth und SW Straubing über die Gültigkeit eines vor der Liberalisierung der Energiemärkte geschlossenen Demarkations- und Konzessionsvertrages und damit zusammen hängender Fragen. Der hier angestrebte Gebietstausch und Anteilserwerb geht auf eine Initiative von EW Wörth zurück, die darin nach eigenen Angaben die Möglichkeit sieht, ihr eigenes Versorgungsgebiet aufrecht zu erhalten und gleichzeitig weiterhin unabhängig von Wettbewerbern im Markt aufzutreten.
Entscheidungsgründe
II.
E.ON Bayern ist überwiegend in Bayern in der Erzeugung und der Lieferung von Strom, Gas und Wasser, der Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang und der Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung tätig. Der Stromabsatz von E.ON Bayern betrug im Jahr 2001 etwa 34 TWh. E.ON Bayern erwirtschaftete im Jahr 2001 Umsätze von etwa 2.680,776 Mio. Euro.
An der E.ON Bayern ist die E.ON Energie AG, München, zu insgesamt 97,3 % beteiligt. An der E.ON Energie AG hält die E.ON AG, Düsseldorf, die Mehrheit. Der E.ON-Konzern (E.ON) erzielte im Geschäftsjahr 2001 folgende ihm zuzurechnenden Um...