Entscheidungsstichwort (Thema)
Haniel/Ytong. aufgehendes Hintermauerwerk. Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beteiligte
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer |
1. Haniel Baustoff-Industrie Zuschlagstoffe GmbH, Duisburg |
Joachim Weissenbach Haniel Bauindustrie GmbH |
2. Fels-Werke GmbH, Goslar |
Tenor
I. Der beabsichtigte Erwerb sämtlicher Anteile an der Fels-Werke GmbH durch die Haniel Baustoff-Industrie Zuschlagstoffe GmbH wird mit folgenden Nebenbestimmungen freigegeben:
- Unter der aufschiebenden Bedingung, dass die von der Haniel Bau-Industrie GmbH, Duisburg, mittelbar gehaltenen Beteiligungen an den Gemeinschaftsunternehmen Ruhrbaustoffwerke GmbH & Co., Castrop-Rauxel, und KSPE Kalksandstein-Planelemente GmbH & Co. KG, Haltern-Sythen, veräußert worden sind und dadurch die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen mit den Unternehmen Cirkel Kalksandsteinwerke GmbH & Co. KG, Haltern, und Vestische Hartsteinwerke Schencking GmbH & Co. KG, Münster, aufgelöst worden sind. Bei Nichteintritt der aufschiebenden Bedingung tritt die Verfügung zwei Jahre nach Zustellung außer Kraft.
Für den Fall, dass Haniel nach Erfüllung der aufschiebenden Bedingung (I.1) die Fels-Werke GmbH erworben hat und die aufschiebende Bedingung in dem Beschluss Haniel/Ytong (B 1 – 263/01) nicht bis zum 30.9.02 erfüllt wird, muss die Fels-Werke GmbH aus den mit der Ytong Deutschland AG, München, betriebenen Gemeinschaftsunternehmen Ytong Nord, Rothenburg (Wümme), bis spätestens zum 31.12.02 ausscheiden und die folgenden als Anlage 9 der Anmeldung eingereichten Kooperationsvereinbarungen zum selben Zeitpunkt beenden:
- Vereinbarung zwischen der Fels-Werke GmbH, Goslar und der Ytong AG, München (Anlage 9.1 der Anmeldung)
- Vertriebsvereinbarung zwischen der Fels-Werke GmbH, Goslar und der Ytong AG, München (Anlage 9.2 der Anmeldung)
- Vertriebsvereinbarung zwischen der Ytong Nord GmbH, Rothenburg (Wümme) und der Ytong AG, München (Anlage 9.8 der Anmeldung).
II. Die Gebühr für die Anmeldung wird auf
xxx,– EURO
(in Worten: xxx EURO)
festgesetzt und den Beteiligten zu 1. und 2. als Gesamtschuldnern auferlegt.
Tatbestand
A.
I. Das angemeldete Vorhaben
Die zum Konzern der Franz Haniel & Cie GmbH, Duisburg (Haniel), gehörende Haniel Baustoff-Industrie Zuschlagsstoffe GmbH hat (HBI ZS) bei der EU-Kommission am 04. September 2001 angemeldet, dass sie von der Preussag AG sämtliche Anteile an der Fels-Werke GmbH, Goslar (Fels), erwerben will.
Eine Kopie der Anmeldung ist am 7. September 2001 beim Bundeskartellamt eingegangen. Mit Schreiben an die EU-Kommission vom 28. September 2001 hat das Bundeskartellamt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Teil-Verweisungsantrag gemäß Artikel 9 Abs. 2 (a) Fusionskontrollverordnung (FKVO) gestellt. Mit der Entscheidung der Kommission vom 17. Oktober 2001 wurde der Fall hinsichtlich der Märkte für Wandbaustoffe in Deutschland an das Bundeskartellamt verwiesen.
Am 25. Oktober 2001 wurden die Anmelder gemäß § 39 Abs. 4 Satz 2 GWB darüber unterrichtet, dass die vorgenannte Teilverweisungsentscheidung am 17. Oktober 2001 beim Bundeskartellamt eingegangen ist und die Prüfungsfrist ab dem Eingang der Entscheidung zu laufen begonnen hat. Mit gleichem Schreiben wurde den Anmeldern gemäß § 40 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mitgeteilt, dass die Beschlussabteilung das Hauptprüfverfahren eingeleitet hat. Die viermonatige Untersagungsfrist nach § 40 Abs. 2 Satz 2 GWB wäre am 18. Februar 2002 beendet gewesen. Doch haben die Anmelder mit Schreiben vom 15. Januar 2002 zunächst einer Verlängerung der Untersagungsfrist nach § 40 Abs. 2 Satz 1 GWB um zwei Wochen bis einschließlich 4. März 2002 zugestimmt. Mit Schreiben vom 5. Februar 2002 wurde die Frist weiter bis zum 18. März 2002 verlängert. Schließlich wurde mit Schreiben vom 15. Februar 2002 die Frist nochmals bis zum 2. April 2002 verlängert.
II. Die beteiligten Unternehmen
Haniel ist ein breit diversifiziertes, weltweit tätiges Unternehmen, das im vergangenen Jahr einen weltweiten Umsatz von EUR 18,74 Mrd. erwirtschaftete, wovon EUR 17,52 Mrd. auf die EU und EUR 4,23 Mrd. auf Deutschland entfielen.
Über ihre Tochtergesellschaft Haniel Bau-Industrie GmbH, Duisburg, (HBI) ist Haniel in der Produktion und im Vertrieb von Kalksandsteinen, Porenbeton und Transportbeton, von mineralischen Rohstoffen sowie von Produkten der Befestigungs- und Montagetechnik aktiv. Darüber hinaus produziert und vertreibt HBI auch Sonderprodukte der Bewehrungstechnik. Der Erwerb sämtlicher Anteile an Fels wird durch die HBI ZS, einem Verbundunternehmen von Haniel, durchgeführt.
Fels ist ein schwerpunktmäßig in Deutschland tätiges Unternehmen, das in der Produktion und im Vertrieb von Porenbetonprodukten, Kalkprodukten, Gipsfaser-Platten, Trockenmörtel-Systemen sowie Kies- und Schlackenprodukten aktiv ist. Ferner bietet Fels die Errichtung schlüsselfertiger Massivhäuse...