Entscheidungsstichwort (Thema)
Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beteiligte
1. Haniel Bau-Industrie GmbH |
2. Haniel Baustoff-Industrie Kalksandstein GmbH |
3. H. Brinkhege Textil-Handel GmbH & Co |
4. KSB Kalksandsteinbeteiligung mbH & Co. KG |
Tenor
I. Der angemeldete Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der KSB Kalksandsteinbeteiligung mbH & Co. KG durch die Haniel Baustoff-Industrie Kalksandstein GmbH wird nicht untersagt.
II. Die Gebühr für die Anmeldung wird auf
xxx,– DM
(in Worten: xxx Deutsche Mark)
(nachrichtlich: xxx EURO)
festgesetzt und den Beteiligten zu 1-4 als Gesamtschuldnern auferlegt.
Gründe
A.
I. Das angemeldete Vorhaben
Mit Wirkung vom 22.12.2000 hat die Haniel-Bauindustrie GmbH, Duisburg, das folgende Zusammenschlussvorhaben angemeldet:
Die Haniel Baustoff-Industrie Kalksandstein GmbH, Duisburg, soll 100 % der Geschäftsanteile der KSB Kalksandsteinbeteiligung mbH & Co. KG (KSB KG), Georgsmarienhütte, von der H. Brinkhege Textil-Handel GmbH & Co., Georgsmarienhütte, erwerben.
Die KSB KG ist alleinige Gesellschafterin ihrer Komplementärin KSB Kalksandstein Verwaltungsgesellschaft mbH, Georgsmarienhütte, (KSB GmbH), sowie alleinige Kommanditistin der KSW Verwaltungs GmbH & Co. KG, Haltern (KSW KG). KSB KG und KSW KG sind die alleinigen Gesellschafter der Kalksandsteinwerk Haltern GmbH & Co. KG, die das Kalksandsteinwerk Haltern betreibt und den Vertrieb der von der Gewerkschaft Auguste Viktoria Kalksandstein GmbH & Co oHG, Marl, produzierten Kalksandsteine bis zur Schließung dieses Kalksandsteinwerkes Ende 2001 übernimmt.
Die KSB KG ist zudem alleinige Gesellschafterin der Anton Brinkhege GmbH & Co. KG, Georgsmarienhütte, die die Kalksandsteinwerke Wallenhorst und Hardensetten betreibt.
Des weiteren hält die KSB KG eine 50 %ige Beteiligung an der Kalksandsteinwerk Cottbus GmbH & Co. KG, Cottbus, sowie an deren Komplementärin, der Kalksandsteinwerk Cottbus Beteiligungsgesellschaft mbH, Cottbus (i.F. Cottbus KG). Diese Beteiligung der KSB KG soll gemäß Erklärung der Anmelder vom 27. März 2001 von dem Erwerb ausgenommen werden. Dies soll in der Weise geschehen, dass entweder die Beteiligung der KSB KG an der Cottbus KG vor Vollzug des Zusammenschlusses auf eine nicht zum Haniel-Konzern gehörende Gesellschaft übertragen wird oder dass statt der KSB KG nur deren Beteiligungen an der Anton Brinkhege GmbH & Co. KG, der KSW Verwaltungs GmbH & Co. KG sowie der Kalksandsteinwerk Haltern GmbH & Co. KG erworben werden.
Im Anschluss an den Erwerb der KSB KG bzw. deren Beteiligungen durch die Haniel Baustoff-Industrie Kalksandstein GmbH sollen die Kalksandsteinwerke Wallenhorst und Hardensetten von der Haniel Baustoff-Industrie Kalksandstein GmbH weiterbetrieben werden. Das Kalksandsteinwerk Haltern und der Kundenstamm der Gewerkschaft Auguste Viktoria Kalksandstein GmbH & Co oHG, Marl, sollen dagegen in die von Haniel kontrollierte Baustoffwerke Rhein-Ruhr GmbH, Wülfrath, eingebracht werden.
Mit Schreiben vom 18. Januar 2001 wurde dem anmeldenden Unternehmen gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB mitgeteilt, dass das Bundeskartellamt in das Hauptprüfverfahren eingetreten ist.
II. Die beteiligten Unternehmen
Die Haniel Baustoff-Industrie Kalksandstein GmbH gehört zum Konzern der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, deren Konzernumsatz sich im Jahre 1999 auf rd. 31,8 Mrd. DM belief. Die Haniel Baustoff-Industrie Kalksandstein GmbH verfügt über zahlreiche Kalksandsteinwerke im Bundesgebiet und erwirtschaftete im Jahr 1999 Umsatzerlöse in Höhe von 82 Mio. DM, davon × Mio. DM in Nordrhein-Westfalen. Das Unternehmen betrieb bisher in Nordrhein-Westfalen die Kalksandsteinwerke Gahlen und Manheim und hielt eine Beteiligung von 87,5 % an der Nievenheimer Bausteinwerke GmbH & Co. KG, die zwischenzeitlich in die von Haniel kontrollierte Baustoffwerke Rhein-Ruhr GmbH eingebracht worden sind. In den angrenzenden Niederlanden verfügt die Haniel-Gruppe über fünf eigene Kalksandsteinwerke, an drei weiteren Kalksandsteinwerken ist Haniel dort mit 50 % beteiligt.
Im übrigen beabsichtigt Haniel, sich über die Rüskamp KS Beteiligung GmbH mittelbar zu 50% an der Rüskamp GmbH & Co. KG, Coesfeld, zu beteiligen (vgl. B 1 – 5/01). Die Rüskamp GmbH & Co. KG, Coesfeld, ist neben der Cirkel Kalksandsteinwerke GmbH & Co. KG, Haltern-Flaesheim, und der Vestische Hartsteinwerke Schencking GmbH & Co. KG, Haltern-Sythen, an der Ruhr-Baustoffwerke GmbH & Co. KG, Castrop-Rauxel, zu je einem Drittel beteiligt.
Die zu erwerbende KSB KG ist eine Holding des Veräußerers H. Brinkhege, die sämtliche Anteile an der Anton Brinkhege GmbH & Co. KG sowie – zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft KSW KG – an der Kalksandsteinwerk Haltern GmbH & Co. KG hält. Die Anton Brinkhege GmbH & Co. KG hat bisher mit ihren Kalksandsteinwerken Wallenhorst und Hardensetten Umsatzerlöse in Höhe von × Mio. DM erwirtschaftet. Ein etwa gleich hoher Umsatz wurde von der Kalksandsteinwerk Haltern GmbH & Co. KG mit dem dort betriebenen Kalksan...