Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergabe von Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V. der Vergabe von Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V …
Tenor
1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerinnen zu 1), 2) und 3)zu tragen.
3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerinnen zu 1), 2) und 3)war notwendig.
Tatbestand
I.
1. Die Antragsgegnerinnen zu 1), 2) und 3) (im Folgenden: Ag) führen gegenwärtig unter der Federführung der … unter den o.a. Ausschreibungsnummern ein Offenes Verfahren zum Abschluss von Rabattvereinbarungen für Arzneimittel gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für 2009/2010 durch. Der zu vergebende Auftrag ist auf insgesamt 64 Fachlose (= Wirkstoffe) aufgeteilt, wobei sich jedes Fachlos in 5 Teillose (Gebietslose) unterteilt.
a) In der Bekanntmachung … sowie den Vergabeunterlagen ist hierzu u.a. Folgendes geregelt:
• „II.1.5.Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGBV (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.1.2009 bis 31.12.2010. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten 64 Wirkstoffe. (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Fachlos dar. Für jedes Fachlos werden 5 Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt: 1) Gebietslos 1: … (ca. 4,1 Mio. Versicherte), 2) Gebietslos 2: … (ca. 5 Mio. Versicherte), 3) Gebietslos 3: … (ca. 4,3 Mio. Versicherte), 4) Gebietslos 4: … (ca. 5 Mio. Versicherte), 5) Gebietslos 5: … (ca. 5,6 Mio. Versicherte). Die Bieter entscheiden selbst, für welche/n Wirkstoff/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Pro angebotenem Wirkstoff und Gebietslos sind Rabattangebote jedoch für alle zu diesem Wirkstoff gehörenden Pharmazentralnummern (PZN), die der jeweilige Bieter gem. Lauer-Taxe, Stand 1. August 2008, im Sortiment hat, abzugeben. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Wirkstoff und Gebietslos. Der Zuschlag erstreckt sich pro Wirkstoff und Gebietslos ebenfalls auf alle zu dem Wirkstoff gehörenden PZN, die der bezuschlagte Bieter gem. Lauer-Taxe, Stand 1. August 2008, im Sortiment hat. Pro Wirkstoff und Gebietslos wird ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.”
• Unter Ziffer II.3) waren die einzelnen Lose mit ihrem Wirkstoffnamen bezeichnet.
• Mit dem Angebot hatte der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (hier: der technischen Leistungsfähigkeit) außerdem u.a. eine „Eigenerklärung zu Produktionskapazitäten und Produktionsstätten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel” abzugeben (als Anlage 7 zum Angebot). Hierin musste er erklären, dass er in der Lage ist, eine bestimmte Anzahl an Packungen pro angebotenem Arzneimittel (PZN) „bezogen auf jeden Zeitraum von 12 Monaten” während der Vertragslaufzeit herzustellen (Ziff. III.2.3 der Bekanntmachung, Ziff. B.I.1 der Verdingungsunterlagen, S. 22 f., i.V.m. Anlage 7). Angegeben werden konnten entweder „eigene Produktionsstätten” (Anlage 7a) oder „Produktionsstätten bei Auftragsherstellung” durch dritte Unternehmen (Anlage 7b). Die erforderliche Packungsanzahl pro PZN konnte der Bieter der elektronischen Datei „Produkt- und Rabattblatt” entnehmen, sie wurde bei seinem Ausfüllen dieser MS Excel-Datei automatisch unter Berücksichtigung der abgerechneten Wirkstoffmenge der Preisvergleichsgruppe (in mg) in einem bestimmten Zeitraum und der Wirkstoffmenge der vom betreffenden Bieter angebotenen Packung berechnet (Ziff. B.I.1 der Verdingungsunterlagen, S. 22 f., Anlage 2, Ziff. 2.6 der Verdingungsunterlagen „Ausfüllhinweise zum Produkt- und Rabattblatt”, S. 75 f.). Dieser Berechnung lagen die Zahlen der vom 2. Quartal 2007 bis zum 1. Quartal 2008 zu Lasten der Ag verordneten Arzneimittel und Wirkstoffmengen sowie die Annahme einer durchschnittlichen Umsetzungsquote der Rabattvereinbarungen von 70% zugrunde (Ziff. B.I.1 der Verdingungsunterlagen, S. 23).
• Mit berichtigender Bekanntmachung 2008/S 175-232638 im Supplement zum Amtsblatt der EU wurden Korrekturen vorgenommen und gleichzeitig die Vertragslaufzeit auf den 1. März 2009 bis 28. Februar 2011 geändert. Der für die anzubietenden PZN maßgebliche Stand der Lauer-Taxe sollte jetzt der 1. September 2008 sein. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wurde auf den 3. November 2008 verschoben.
• Die Verdingungsunterlagen enthalten im Abschnitt A „Bedingungen für das Vergabeverfahren” weitere Vorgaben:
„I. Gegenstand der Ausschreibung
(…)
5. Jeder Bieter kann ein Angebot für nur eines, mehrere oder alle Fach- bzw. Gebietslose abgeben.
6. Jeder Bieter hat pro angebotenem Fachlos (Wirkstoff) und Gebietslos einen Rabatt-ApU für alle Pharmazentralnummern (PZN) anzubieten, die er für den angebotenen Wirkstoff gem. Lauer-Taxe, Stand 1. September 2008, im Sortime...