Rn 37

Unter dem 12.08.2016 hatte es einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung gegeben.[47] Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Recht der Vermögensabschöpfung durch eine grundlegende Reform zu vereinfachen und nicht vertretbare Abschöpfungslücken zu schließen. Dabei sind direkte Schnittstellen zwischen Straf- und Strafprozessrecht auf der einen Seite und dem Insolvenzrecht auf der anderen Seite betroffen.[48] Das Gesetz wurde am 21.04.2017 verkündet und trat am 01.07.2017 in Kraft.[49]

[47] BR-Drs. 418/16 = BT-Drs. 18/9525.
[48] Zu den geplanten Neuregelungen vgl. Bittmann, ZInsO 2016, 873 ff.
[49] BGBl. 2017 I, S. 872.

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