Rn 62
Stellt der Insolvenzverwalter einen Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei, so ist zu der Freistellung weder gemäß § 102 BetrVG der Betriebsrat zu hören noch bedarf es nach § 99 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats.[148] Ebenso wenig ist die Freistellung bereits als Umsetzung einer Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG zu qualifizieren.[149] Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Freistellung – was regelmäßig der Fall ist – widerruflich erfolgt.[150] Soweit eine Vielzahl von Arbeitnehmern zeitlich begrenzt freigestellt werden soll, kommt ggf. ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats wegen vorübergehender Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit ("Kurzarbeit") in Betracht.[151]
Rn 63
Soweit der freizustellende Arbeitnehmer schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, ist es – vergleichbar den Überlegungen zum Betriebsrat – nicht erforderlich, die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 178 Abs. 2 SGB IX vor der Freistellung anzuhören. Auch kann die Freistellung grundsätzlich ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts vorgenommen werden.[152]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen