Rn 42

Mangels einer § 113 Satz 3 entsprechenden Regelung kommt ein Anspruch auf Schadensersatz (Verfrühungsschaden) bei vorzeitiger Kündigung einer Betriebsvereinbarung gemäß § 120 Abs. 1 Satz 2 nicht in Betracht.[96]

[96] Giesen, ZIP 1998, 142; Oetker/Friese, DZWIR 2000, 397 (407).

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