Rn 31

Gleiches gilt in Bezug auf die Frage der Kündigungsbefugnis. Hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Kündigung ausgesprochen, hat das Arbeitsgericht als Vorfrage auch zu prüfen, ob der vorläufige Verwalter im Rahmen seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zur Erklärung der Kündigung berechtigt war.[101]

[101] BAG 29.06.2000, 8 ABR 44/99, juris, Rn. 32. Allgemein zur Kündigungsbefugnis eines vorläufigen Insolvenzverwalters BAG 10.10.2002, 2 AZR 532/01, juris, Rn. 21 ff.; BAG 20.01.2005, 2 AZR 134/04, juris, Rn. 18 ff.; BAG 27.10.2005, 6 AZR 5/05, juris, Rn. 15 f.; Meyer, NZA 2014, 642 ff.

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