Rn 4
Zur Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners[16] und ihrer Ursachen dürfte im Regelfall ein Eingehen auf die folgenden Punkte erforderlich sein:[17]
Rn 5
- die Erläuterung der rechtlichen Situation des Schuldners (Rechtsform, Gründung, Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokura, Kapital, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Firma). Die Darstellung ist zudem nicht allein eine stichtagsbezogene Darstellung auf den Tag der Berichterstattung, sondern hat zudem alle relevanten historischen Ereignisse und Entwicklungen aufzunehmen (z.B. Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel, Kapitalmaßnahmen, Formwechsel oder andere Maßnahmen nach dem UmwG). Auch wenn dies im Gesetzestext nicht ausdrücklich genannt wird, ist ein Eingehen auf die rechtliche Situation des Schuldners zwingend notwendig, da die rechtliche und die wirtschaftliche Situation untrennbar miteinander verbunden sind;
Rn 6
- Überblick über die bei Übernahme des Amtes vorgefundene betriebliche Struktur (z.B. Unternehmensgegenstand und -entwicklung, insbesondere Kernbereich der unternehmerischen Tätigkeit, betriebliche Organisation, Arbeitnehmerzahl und Arbeitnehmerstruktur, Lieferantenstruktur, Kundenstruktur, Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Miete und Leasing von betriebsnotwendigen Grundstücken und Gütern, eigener Grund und Boden, Absatzmärkte, sämtliche relevanten betrieblichen Kennzahlen und Kennzahlen zur Branchen- und Marktsituation);
Rn 7
- Darstellung der Aktiva und Passiva anhand des Masseverzeichnisses (§ 151), des Gläubigerverzeichnisses (§ 152) und der Vermögensübersicht (§ 153), einschließlich der Darstellung von Aus- und Absonderungsrechten;
Rn 8
- Erläuterung der bisher ergriffenen Maßnahmen (Vermögenssicherung, Betriebsfortführung, Bildung eines Abwicklungsteams, Maßnahmen der Insolvenzgeldsicherung, Gespräche mit Betriebsrat, Erörterung von Sozialplanvorstellungen der Belegschaft, Gespräche mit Sicherungsgläubigern, Großgläubigern, Übernahme- oder Fortführungsinteressenten);
Rn 9
- Darlegung der Ursachen für die gegenwärtige Situation des Schuldners. Notwendig ist eine vor allem betriebswirtschaftliche Analyse der Ursachen für die eingetretene Insolvenz, was die allgemeine Branchen- und Marktentwicklung mit einschließt. Der Verwalter wird in diesem Zusammenhang zumindest bei größeren Verfahren auf die Entwicklung der vergangenen Jahre bezüglich Umsatz, Kosten, Rohergebnis, cashflow, Entnahmen und Gewinn/Verlust einzugehen haben und versuchen müssen, aus diesen unter Berücksichtigung der äußeren Umstände des Schuldnerunternehmens die Gründe der Insolvenz herauszuarbeiten. Hierbei sind die Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten, damit Ehrschutzklagen gegen den Insolvenzverwalter vermieden werden.[18]
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