Rn 12
An die Masse zurückfließende Beträge liegen z.B. vor, wenn
- irrtümliche Zahlungen auf Masseverbindlichkeiten oder Insolvenzforderungen vorliegen,
- auflösend bedingte Forderungen bedient wurden und sodann die auflösende Bedingung eintritt oder
- aus sonstigen Gründen aus der Masse geleistete Zahlungen rückabzuwickeln sind.
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