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Ziel der EuInsVO ist es, Insolvenzverfahren grundsätzlich eine EU-weite Wirkung zu verleihen. Die Verordnung bietet Lösungen für Kollisionen zwischen den einzelstaatlichen Rechtsordnungen und für Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten.[1] Deshalb wird sie auch zu Recht als "Meilenstein" auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Wirtschaftsrecht bezeichnet.[2] Bis die Verordnung am 31.5.2002 in Kraft treten konnte, war es aber ein langer Weg.
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Der EuInsVO liegt nämlich eine über 30-jährige Entstehungsgeschichte zugrunde.[3] Bereits 1970 wurde ein Vorentwurf vorgelegt.[4] Er hatte weitgehende Ähnlichkeiten zum romanischen Rechtskreis (vor allem zum französischen Recht), was zu nicht unerhebli- chem Widerstand führte.[5] 1980 folgte ein weiterer Entwurf[6] und 1984 schließlich ein revidierter Entwurf. Ohne konkrete Umsetzungen wurden 1985 die Beratungen wieder ausgesetzt.[7] Sie wurden erst während der informellen Ratstagung der Justizminister in San Sebastián im Mai 1989 wieder aufgenommen.[8] 1990 wurde im April eine Arbeitsgruppe "Konkursübereinkommen" eingesetzt. Im März 1991 legte sie einen ersten Vorentwurf[9], am 3.4.1992 dann einen überarbeiteten internen Entwurf vor.[10] Grundlage des Entwurfs war das Istanbuler Übereinkommen des Europarats. Basierend auf dem Entwurf von 1992 wurde bis 1995 das Europäische Insolvenzübereinkommen (EuInsÜ)[11] von den Justizministern der Mitgliedstaaten verabschiedet.[12] Bis zum 23.5.1996 konnte das EuInsÜ von den EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung durch das Vereinigte Königreich unterblieb infolge der Politik der britischen Regierung, mit der es gegen das Importverbot für britisches Rindfleisch als Maßnahme gegen BSE reagierte,[13] wobei auch aus inoffiziellen britischen Stellungnahmen der Gibraltar-Konflikt angeführt wurde[14]. Damit war das EuInsÜ gescheitert.[15] Am 27.1.1999 wurde in einer Beratung der ad-hoc-Gruppe der Referenten "Übereinkommen über Insolvenzverfahren" eine EG-Verordnung, die sich eng am EuInsÜ anlehnt, mehrheitlich befürwortet. Im Anschluss daran haben Deutschland und Finnland am 27./28.5.1999 im Rat einen Vorschlag für eine EG-Verordnung eingebracht,[16] welche am 29.5.2000 als Verordnung Nr. 1346/2000/EG über Insolvenzverfahren (EuInsVO) vom Rat erlassen wurde.
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