I. Unterhaltstabelle
II. Zahlbetragstabelle
III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO
Anlage III: Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO
Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt. Dieser ist für die maßgebliche Altersstufe zu bestimmen und auf eine Stelle nach dem Komma zu begrenzen (§ 36 Nr. 3 EGZPO; vgl. auch BGH, FamRZ 2012, 1048). Der Bedarf ergibt sich aus der Multiplikation des neuen Prozentsatzes mit dem Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe und ist auf volle Euro aufzurunden (§ 1612a Abs. 2 Satz 2 BGB). Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem um das jeweils anteilige Kindergeld verminderten bzw. erhöhten Bedarf.
Es sind vier Fallgestaltungen zu unterscheiden (die Beispiele beziehen sich auf den ab 1.1.2008 geltenden Mindestunterhalt, da es für die Umrechnung auf diesen Zeitpunkt ankommt):
Der Titel sieht die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes oder eine teilweise Anrechnung des Kindergeldes vor.
Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld x 100 = Prozentsatz neu Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe Beispiel 1. Altersstufe Kontrollberechnung (196 EUR + 77 EUR) x 100 = 97,8 % 279 EUR x 97,8% = 272,86 EUR, aufgerundet 273 EUR 279 EUR Zahlbetrag: 273 EUR - 77 EUR = 196 EUR
Der Titel sieht die Hinzurechnung des hälftigen Kindergeldes vor.
Zahlbetrag – 1/2 Kindergeld x 100 = Prozentsatz neu Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe Beispiel 1. Altersstufe Kontrollberechnung (273 EUR - 77 EUR) x 100 = 70,2 % 279 EUR x 70,2 % = 195,85 EUR, aufgerundet 196 EUR 279 EUR Zahlbetrag: 196 EUR + 77 EUR = 273 EUR
Der Titel sieht die Anrechnung des vollen Kindergeldes vor.
Zahlbetrag + 1/1 Kindergeld x 100 = Prozentsatz neu Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe Beispiel 2. Altersstufe Kontrollberechnung (177 EUR + 154 EUR) x 100 = 102,7 % 322 EUR x 102,7 % = 330,69 EUR, aufgerundet 331 EUR 322 EUR Zahlbetrag: 331 EUR - 154 EUR = 177 EUR
Der Titel sieht weder eine Anrechnung noch eine Hinzurechnung des Kindergeldes vor.
(Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100 = Prozentsatz neu Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe Beispiel 3. Altersstufe Kontrollberechnung (329 EUR +77 EUR) x 100 = 111,2 % 365 EUR x 111,2 % = 405,88 EUR, aufgerundet 406 EUR 365 EUR Zahlbetrag: 406 EUR - 77 EUR = 329 EUR
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