Verfahrensgang

AG Königs Wusterhausen (Aktenzeichen 5 F 490/21)

 

Tenor

Die Beschwerde des Annehmenden gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Königs Wusterhausen vom 9. November 2021 (Az: 5 F 490/21) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Annehmende zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 

Gründe

Die gemäß §§ 58 Abs. 1; 59 Abs. 2; 63 Abs. 1, 3; 64 Abs. 1 FamFG zulässige Beschwerde des Annehmenden gegen den Beschluss, mit dem der Antrag auf Adoption zurückgewiesen worden ist, bleibt aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung ohne Erfolg.

Dem Antrag auf Annahme als Kind kann gemäß §§ 196a FamFG; 9a AdVermiG nur dann stattgegeben werden, wenn die erforderliche Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle vor

Abgabe der notwendigen notariellen Erklärungen und Anträge stattgefunden hat. Eine Nachholung der Beratung nach Abgabe der Erklärungen und Antragstellung ist nicht möglich. Die mit Wirkung zum 01.04.2021 in Kraft getretenen Vorschriften sind nicht nur eindeutig sprachlich gefasst, sondern sie entsprechen auch dem Willen des Gesetzgebers, wie er in BT-Drucks. 19/16718 und 19/19596 sowie BR-Drucks 575/19 zum Ausdruck gekommen ist. Danach wurde gerade im Hinblick auf die Stiefkind-Adoption besonderer Wert auf eine frühzeitige Beratung vor dem Adoptionsantrag gelegt (s. auch Prütting/Helms/Keuter, FamFG, 5. A., § 196a Rz. 4).

Da hier die zwingend erforderliche Beratung nicht vor Abgabe der notariellen Erklärungen erfolgt ist, musste der Antrag abgewiesen werden (Prütting/Helms, a.a.O. Rz. 8; Dutta/Jacoby/Schwab/Sonnenfeld, FamFG, 4. A., § 196a Rz. 4). Eine Heilung des Mangels ist entsprechend dem Zweck des Gesetzes auch in der Beschwerdeinstanz nicht zulässig.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 FamFG; der Gegenstandswert ergibt sich aus § 42 Abs. 3 FamGKG.

Gründe für die Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 2 FamFG liegen nicht vor.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI15048761

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