Verfahrensgang
Vergabekammer Brandenburg (Entscheidung vom 02.07.2009; Aktenzeichen VK 23/09) |
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 2. Juli 2009 (Az.: VK 23/09) wird, soweit sie nicht durch Rücknahme des Nachprüfungsantrages erledigt ist, zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragstellerin zu 1/5 und die Beigeladene zu 4/5 zu tragen mit Ausnahme der Kosten des Antrages über die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung (§ 118 Abs. 1 GWB), die die Beigeladene in vollem Umfang trägt.
Die für die Amtshandlungen der Vergabekammer des Landes Brandenburg entstandenen Kosten haben die Antragstellerin in Höhe von 1/5 zu tragen, der Auftraggeber und die Beigeladene in Höhe von 4/5 als Gesamtschuldner. Die Verfahrensgebühr wird auf 4.800,- € festgesetzt.
Der Auftraggeber und die Beigeladene haben der Antragstellerin deren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung vor der Vergabekammer des Landes Brandenburg entstandene notwendige Auslagen im Umfang von jeweils 2/5 zu erstatten. Die Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin im Verfahren vor der Vergabekammer war notwendig.
Die Antragstellerin hat die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung vor der Vergabekammer des Landes Brandenburg entstandenen notwendigen Auslagen des Auftraggebers und der Beigeladenen im Umfang von jeweils 1/5 zu erstatten.
Die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten durch den Auftraggeber und die Beigeladene im Verfahren vor der Vergabekammer war notwendig.
Der Wert des Verfahrens über die sofortige Beschwerde wird auf 745.645,- € festgesetzt.
Gründe
I. Der Auftraggeber schrieb im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 13. November 2008 die Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen im Offenen Verfahren europaweit aus. Los 1 betraf die Sammlung und Beförderung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen und sollte für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. März 2017 vergeben werden. Los 5 betraf die Sammlung, Beförderung, den Transport und die Verwertung von kommunalem Altpapier und sollte vom 1. Januar 2010 bis zum 31. März 2014 vergeben werden.
Am 18. November 2008 übersandte das Ingenieurbüro I... GmbH für den Auftraggeber an die Antragstellerin die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und die Verdingungsunterlagen.
In der Bekanntmachung der Ausschreibung, Abschnitt III. "Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen" sind unter III.2. "Teilnahmebedingungen" Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters (Ziffer III.2.2.) gefordert. Nach dem Text der Bekanntmachung und nach Ziffer 3.6. der Bewerbungs- und Vergabebedingungen sind hierzu Umsatzangaben, die Anzahl der Mitarbeiter des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Übersicht über aktuelle Referenzen bezogen auf Sammlung und Beförderung von Abfällen gegliedert nach Losen sowie eine Übersicht über aktuelle Referenzen bezogen auf den Betrieb von Abfallbehälter - und Identifikationssystemen für Los 1 vorzulegen. Im Einzelnen wird auf den Text der Bekanntmachung, S. 5, sowie S. 9 bis 12 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen verwiesen. Teil II der Vergabeunterlagen enthält das Angebotsschreiben, in dem unter Ziffer 7. die geforderten Nachweise jeweils aufzuführen sind; auf den Text des Angebotsschreibens wird verwiesen. Die Ausschreibung wurde präzisiert und ergänzt durch insgesamt sieben Bieterinformationen.
Die Beigeladene bewarb sich unter anderem auf die Lose 1 und 5. Zu Los 1 konnte sie eigene Angaben zu "Umsätzen/Mitarbeitern" in dem hierfür vorgesehenen Formblatt 1 des Angebotsschreibens und "Referenzen" bezogen auf die Sammlung und Beförderung von Abfällen sowie Referenzen bezogen auf den Betrieb von Abfallbehälter- und Identifikationssystemen für Los 1 nicht vorlegen. Für Los 5 konnte sie keine eigenen Angaben in der Rubrik "Umsätze/Mitarbeiter" für das Jahr 2005 und für das Jahr 2006 nur in geringem Umfang angeben. Aktuelle Referenzen konnte sie für Los 1 nicht vorlegen, für Los 5 gab sie lediglich eine eigene Referenz an. Sie bezog sich im Übrigen auf Umsätze und Mitarbeiter sowie Referenzen des Unternehmens F... GmbH. Die Beigeladene ist ein Tochterunternehmen der F... GmbH, die als alleinige Gesellschafterin ihre Gesellschaftsanteile hält. Die Beigeladene verwies auf eine Erklärung der F... GmbH des folgenden Wortlautes:
"Zur Beurteilung der Eignung ihrer Leistungsfähigkeit kann die M... GmbH (M...) als Tochtergesellschaft der F... GmbH auch auf deren Nachweise zurückgreifen. Die eventuell erforderliche Bereitstellung von wirtschaftlichen, technischen, fachlichen und finanziellen Kriterien wird für den Fall des Zuschlages mit einer entsprechenden Vereinbarung durch die F... GmbH geregelt.
Zur Erfüllung der in den Verdingungsunterlagen geforderten Angaben und Nachweise kann die M... auch auf die Angaben und Nachweise der F... GmbH verweisen. Im Folgenden auf die Nachweise ...