Verfahrensgang

LG Frankfurt (Oder) (Aktenzeichen 12 O 44/22)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 15. August 2022 - 12 O 44/22 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 15. August 2022 sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Speicherung von Einträgen zur Person des Klägers in der durch die Beklagte betriebenen Datenbank. Die Beklagte betreibt eine Kreditauskunftei und erhält Informationen von ihren Kunden, um diese mit dem Zweck einer Bonitätseinschätzung von Kreditnehmern zu speichern. Eine Löschung der Einträge erfolgt nach dem sog. Code of Conduct grundsätzlich drei Jahre nach ihrer Erledigung.

Der Kläger begehrt die Löschung eines in dieser Datenbank geführten Negativeintrags zu einer Forderung der ("Anwaltskanzlei 01") in Höhe von ursprünglich 3.037,00 EUR sowie die Unterlassung der entsprechenden Datenverarbeitung durch die Beklagte. Über diese Forderung schloss der Kläger mit der Gläubigerin, die für den Fall ordnungsgemäßer Ratenzahlung auf die weitergehende Forderung verzichtete, am 3. November 2017 einen Vergleich über einen Betrag in Höhe von 1.950,00 EUR, den er in der Folge vereinbarungsgemäß in monatlichen Raten in Höhe von jeweils 32,50 EUR beglich. Die Forderung ist seit dem 11. Februar 2021 vollständig beglichen. Andere Negativeinträge wurden, da die letztlich im Vergleichswege vereinbarten Forderungen noch im Jahr 2018 durch den Kläger beglichen wurden, bzw. mangels der erforderlichen Darlegungen der Gläubigerin zwischenzeitlich gelöscht. Die mit Schreiben der klägerischen Prozessbevollmächtigten vom 10. Juni 2021 geltend gemachte Löschung der streitgegenständlichen Forderung lehnten die Beklagte und der ebenfalls mit der Angelegenheit befasste Hessische Datenschutzbeauftragte als für die Beklagte zuständige Aufsichtsbehörde hingegen ab. Unter Berücksichtigung dieser streitgegenständlichen Eintragung beträgt der bei der Beklagten für den Kläger ermittelte Basis-Score derzeit 64,69 %.

Der Kläger meint, dass ihm ein Anspruch auf Löschung des Eintrags wegen einer unzulässigen Datenverarbeitung der Beklagten nach Art. 17 Abs. 1 d) DS-GVO zustehe. Insbesondere könne der der dreijährigen Speicherung zugrunde liegende Code of Conduct die gesetzlichen Regelungen zur Speicherung von Daten lediglich präzisieren, nicht aber die Rechte der betroffenen Unternehmen erweitern, Art. 40 Abs. 2 DS-GVO.

Der Kläger hat beantragt,

die Beklagte zu verurteilen,

1. den in ihrer Datenbank enthaltenen Negativeintrag über ihn mit folgendem Wortlaut:

("Anwaltskanzlei 01") (Abw. ("Firma 01")

Abwicklungskonto

Der Vertragspartner hat uns darüber informiert, dass eine Zahlungsstörung vorliegt und daher ein Abwicklungskonto existiert.

Kontonummer

...

Der Vertragspartner führt den Vertrag unter dieser Nummer in seinen Unterlagen.

Saldo Fälligstellung

Der Vertragspartner hat uns die Fälligstellung zu einer Forderung aus Vertrag gemeldet.

Kontonummer bei Fälligstellung

...

Der Vertragspartner führt den Vertrag unter dieser Nummer in seinen Unterlagen.

Gemeldeter Forderungsbetrag

3.037 Euro

Datum des Ereignisses

24.11.2016

Datum

Saldo tituliert.

Der Vertragspartner hat uns mitgeteilt, dass die Forderung tituliert wurde. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid handeln.

Kontonummer

...

Der Vertragspartner führt den Vertrag unter dieser Nummer in seinen Unterlagen.

Gemeldeter Forderungsbetrag

2.847 Euro

Datum des Ereignisses

21.12.2016

Datum der Titulierung

Saldo

Hat ein Vertragspartner einen Vertrag des Verbrauchers gekündigt, informiert er die SCHUFA in regelmäßigen Abständen über den noch offenen Forderungsbetrag inklusive Zinsen und Bearbeitungsgebühren.

Kontonummer

...

Der Vertragspartner führt den Vertrag unter dieser Nummer in seinen Unterlagen.

Gemeldeter Forderungsbetrag

3.257 Euro

Datum des Ereignisses

11.01.2018

Datum der Feststellung des derzeitigen Schuldsaldos durch den Vertragspartner

Saldo

Hat ein Vertragspartner einen Vertrag des Verbrauchers gekündigt, informiert er die SCHUFA in regelmäßigen Abständen über den noch offenen Forderungsbetrag inklusive Zinsen und Bearbeitungsgebühren.

Kontonummer

...

Der Vertragspartner führt den Vertrag unter dieser Nummer in seinen Unterlagen.

Gemeldeter Forderungsbetrag

3.257 Euro

Datum des Ereignisses

02.02.2018

Datum der Feststellung des derzeitigen Schuldsaldos durch den Vertragspartner

Saldo

Hat ein Vertragspartner einen Vertrag des Verbrauchers gekündigt, informiert er die SCHUFA in regelmäßigen Abständen über den noch offenen Forderungsbetrag inklusive Zinsen und Bearbeitungsgebühren.

Kontonummer

...

Der Vertragspartner führt den Vertrag unter dieser Nummer in seinen Unterlagen.

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