Normenkette
BGB § 355 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1; BGBEG Art. 229 § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, §§ 22, 38 Abs. 1 S. 1
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 28. März 2017 - 2 O 268/16 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Cottbus ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 260.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit des Widerrufs zweier Verbraucherdarlehensverträge.
Die Klägerin gewährte den Beklagten mit Verbraucherverträgen
1. vom 30. Januar/4. Februar 2008 unter der Kontonummer ...045 (im Folgenden: -045) ein Darlehen über einen Nominalbetrag von 130.000 EUR,
2. vom 6./14. Februar 2008 unter der Kontonummer ...359 (im Folgenden: - 359) ein Darlehen über einen Nominalbetrag von 40.000 EUR.
Die Darlehen dienten der Finanzierung einer Immobilie der Beklagten und wurden durch eine Sicherungsgrundschuld in Höhe von 150.000 EUR nebst Zinsen gesichert.
Den Darlehensverträgen war jeweils eine Widerrufsbelehrung folgenden Inhalts angefügt:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
(...)
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Finanzierte Geschäfte
Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrages sind oder wenn wir uns bei Vorbereitung oder Abschluss des Darlehensvertrages der Mitwirkung Ihres Vertragspartners bedienen. Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder Grundstücks-gleichen Rechts ist eine wirtschaftliche Einheit nur anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen eines anderen Vertrages sind oder wenn wir über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgehen und ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördern, indem wir uns dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen machen, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernehmen oder den Veräußerer einseitig begünstigen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären.
Wird mit diesem Darlehensvertrag die Überlassung einer Sache finanziert, gilt folgendes:
Wenn Sie diese Sache im Falle des Widerrufs ganz oder teilweise nicht oder nur In verschlechtertem Zustand zurückgeben können, haben Sie dafür ggf. Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa Im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen Ist- im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum In Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr ihres Vertragspartners zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Wenn Ihrem Vertragspartner das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an diesen, sondern auch an uns halten.
Mehrere Darlehensnehmer
Bei mehreren Darlehensnehmern kann jeder Darlehensnehmer seine Willenserklärung gesondert widerrufen.
Die Darlehen wurden vollständig valutiert, die Beklagten kamen ihren Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen nach und zahlten hinsichtlich des Darlehens - 045 Raten in Höhe von insgesamt 53.850,62 EUR und hinsichtlich des Darlehens -359 in Höhe von insgesamt 15.373,20 EUR.
Wegen des Verkaufs des finanzierten Objekts schlössen...