Normenkette
§ 5 Abs. 1 WEG, § 13 Abs. 1 WEG, §§ 741ff BGB
Kommentar
Ist eine Tiefgarage Gegenstand eines eigenständigen Sondereigentums (Teileigentums) und in Miteigentum nach Bruchteilen aufgeteilt, hat ein Wohnungseigentümer, der nicht Bruchteilsmiteigentümer eines solchen TG-Teileigentums ist, nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (vorliegend verneint) Anspruch auf Aushändigung eines Schlüssels für das Garagentor.
Link zur Entscheidung
( BayObLG, Beschluss vom 02.11.1995, 2Z BR 98/95)
Zu Gruppe 3: Begründung, Erwerb und Veräußerung; Umwandlung
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