Normenkette

§ 5 Abs. 1 WEG, § 13 Abs. 1 WEG, §§ 741ff BGB

 

Kommentar

Ist eine Tiefgarage Gegenstand eines eigenständigen Sondereigentums (Teileigentums) und in Miteigentum nach Bruchteilen aufgeteilt, hat ein Wohnungseigentümer, der nicht Bruchteilsmiteigentümer eines solchen TG-Teileigentums ist, nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (vorliegend verneint) Anspruch auf Aushändigung eines Schlüssels für das Garagentor.

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 02.11.1995, 2Z BR 98/95)

Zu Gruppe 3: Begründung, Erwerb und Veräußerung; Umwandlung

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?