Leitsatz (redaktionell)
Wird an der Auffassung festgehalten, daß dem Versicherten der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist, wenn das Verhältnis der im Verweisungsgebiet vorhandenen, für den Versicherten in Betracht kommenden Teilzeitarbeitsplätze zur Zahl der Interessenten für solche Beschäftigungen ungünstiger ist als 75:100 (vergleiche BSG 1969-12-11 GS 4/69 = BSGE 30, 167, BSG 1969-12-11 GS 2/68 = BSGE 30, 192, jeweils Entscheidungssätze Nr 4)?
Welche Folgerungen ergeben sich aus der Beantwortung dieser Frage für die übrigen Entscheidungssätze der vorbezeichneten Beschlüsse?
Normenkette
RVO § 1246 Abs. 2 Fassung: 1957-02-23, § 1247 Abs. 2 Fassung: 1957-02-23
Fundstellen
Dokument-Index HI1646720 |
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