Entscheidungsstichwort (Thema)

Überwiegender Familienunterhalt bei Innengesellschaft

 

Orientierungssatz

Witwerrente - überwiegendes Bestreiten des Familienunterhalts - gemeinsamer Geschäftsbetrieb durch Eheleute - Innengesellschaft - Halbierung des Geschäftsgewinns - Zurechnung der Haushaltsarbeiten je zur Hälfte, unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen.

 

Normenkette

RVO § 1266 Abs 1 Fassung: 1957-02-23; BGB § 722 Abs 1 Fassung: 1896-08-18

 

Verfahrensgang

LSG Niedersachsen (Entscheidung vom 17.11.1977; Aktenzeichen L 2 J 147/76)

SG Lüneburg (Entscheidung vom 14.05.1976; Aktenzeichen S 12 J 440/74)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1656085

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