Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückzahlung von Alg. Mitverschulden der BA

 

Leitsatz (amtlich)

Das Wissen oder Wissenmüssen iS des AFG § 152 Abs 1 S 1 Nr 2 muß in dem Zeitpunkt bestehen, in dem der Empfänger Kenntnis vom Empfang der Leistung erhält.

 

Orientierungssatz

Der Rückzahlungsanspruch der BA ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sie selbst ein Verschulden an der Überzahlung treffen würde. Das Verschulden spielt im Rahmen des AFG § 152 Abs 1 S 1 Nr 2 keine Rolle. Vielmehr hat die Bestimmung den Zweck, eine ungerechtfertigte Vermögensverschiebung auszugleichen, wenn der Empfänger erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte, daß ihm die Leistung nicht zustand.

 

Normenkette

AFG § 152 Abs 1 S 1 Nr 2 Fassung: 1969-06-25; BGB § 254 Abs 1 Fassung: 1896-08-18, § 276 Abs 1 Fassung: 1896-08-18

 

Verfahrensgang

LSG Niedersachsen (Entscheidung vom 11.10.1977; Aktenzeichen L 7 Ar 31/76)

SG Hildesheim (Entscheidung vom 27.01.1976; Aktenzeichen S 3 Ar 2/75)

 

Fundstellen

Breith. 1980, 162

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