Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufhebung eines Rückforderungsbescheides. Beschwerdewert bei Rückforderung. Widerspruch zwischen Urteilsform und Urteilsgründen. Pflicht zur Abänderung des Verwaltungsakts während des gerichtlichen Verfahrens

 

Leitsatz (amtlich)

Schränkt ein Träger der öffentlichen Verwaltung auf Grund eines erst nach Einlegung der Berufung veröffentlichten Urteils des Bundessozialgerichts seinen Berufungsantrag ein, liegt eine willkürliche Einschränkung des Rechtsmittels nicht vor (Fortführung von BSG 1978-09-13 5 RJ 62/77 = SozR 1500 § 146 Nr 9).

 

Leitsatz (redaktionell)

Wurde vom SG der Bescheid, mit dem die BA frühere Leistungsbescheide aufgehoben und gleichzeitig gezahltes Unterhaltsgeld sowie gezahlte Zuschüsse zu Lehrgangsgebühren zurückgefordert hatte, aufgehoben und fordert die BA mit ihrer Berufung lediglich nur die Leistungen zurück, dann ist dieses Rechtsmittel unbegründet, da für die Rückforderung nach AFG § 152 Abs 1 die notwendige Grundlage entfallen ist.

 

Orientierungssatz

1. Nach SGG § 149 kommt es nicht auf den Wert des einzelnen Anspruchs an, sondern auf den Beschwerdewert des Rückforderungsanspruchs, der allenfalls durch den angefochtenen Bescheid begrenzt sein kann.

2. Bei einem Widerspruch zwischen Urteilsformel und Urteilsgründen ist die Urteilsformel maßgebend, da das Maß des zuerkannten Anspruchs nur ihr zu entnehmen ist. Die Gründe eines Urteils sind für den Umfang seiner Rechtskraft nur bedeutsam, soweit sie von der Urteilsformel erfaßt werden (vergleiche BSG 1961-03-16 8 RV 93/59 = BSGE 14, 99, 101).

3. Aufgrund des in GG Art 20 Abs 3 normierten Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist die jeweilige Behörde verpflichtet, als rechtswidrig erkannte Verwaltungsakte jedenfalls während des gerichtlichen Verfahrens abzuändern.

 

Normenkette

SGG § 149 Fassung: 1974-07-30, § 136 Fassung: 1953-09-03, § 141 Fassung: 1953-09-03; GG Art. 20 Abs. 3 Fassung: 1949-05-23; AFG § 152 Abs. 1 Fassung: 1969-06-25, § 151 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 06.03.1978; Aktenzeichen L 1 Ar 25/77)

SG Koblenz (Entscheidung vom 13.04.1977; Aktenzeichen S 4 Ar 255/75)

 

Fundstellen

Breith. 1980, 718

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge