Leitsatz (amtlich)
Kurzfristige Verringerungen der Differenz zwischen dem tariflichen Entgelt zweier Tätigkeiten, die durch zeitversetzte Tariferhöhungen bedingt sind, begründen die wirtschaftliche Gleichwertigkeit iS RKG § 45 Abs 1 Nr 2 nicht.
Normenkette
RKG § 45 Abs 1 Nr 2 Fassung: 1967-12-21
Verfahrensgang
LSG Nordrhein-Westfalen (Entscheidung vom 06.10.1977; Aktenzeichen L 2 Kn 120/74) |
SG Duisburg (Entscheidung vom 24.06.1974; Aktenzeichen S 2 Kn 6/73) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1655293 |
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