Entscheidungsstichwort (Thema)

Verweisung eines Facharbeiters auf ungelernte Tätigkeiten

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Frage der konkreten Prüfung der bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Facharbeiters in Betracht kommenden Verweisungstätigkeiten.

 

Orientierungssatz

Für eine Verweisung eines Facharbeiters auf ungelernte Tätigkeiten sind konkrete Feststellungen darüber erforderlich, daß

a) der Versicherte gesundheitlich in der Lage ist, die Verweisungstätigkeiten zu verrichten*,

b) diese seinen Fähigkeiten entsprechen und für ihn nach einer Einarbeitungs- und Einweisungszeit von bis zu drei Monaten ausgeübt werden können und

c) diese für ihn als Facharbeiter zumutbar sind.

Eine Verweisung auf eine ungelernte Tätigkeit ist für einen Facharbeiter in der Regel nur zumutbar, wenn sie tariflich wie eine Anlerntätigkeit eingestuft ist.

 

Normenkette

RKG § 46 Abs 2 S 2 Fassung: 1957-05-21; RVO § 1246 Abs 2 S 2 Fassung: 1957-02-23

 

Verfahrensgang

LSG Rheinland-Pfalz (Entscheidung vom 12.05.1977; Aktenzeichen L 5 Kn 17/76)

SG Koblenz (Entscheidung vom 22.09.1976; Aktenzeichen S 5 Kn 88/75)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653946

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