Beispiel 1 für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens

 
Arbeitnehmer über 25 Jahren EUR (mtl.)
Bruttoarbeitsentgelt 300,00
./. Steuern/Sozialversicherungsbeiträge 0,00
Nettoeinkommen 300,00

Grundabsetzbetrag

Freibetrag bei Erwerbstätigkeit (20 % von 200 EUR)

100,00

40,00
Zu berücksichtigendes Einkommen 160,00

Beispiel 2 für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens

 
Arbeitnehmer über 25 Jahren EUR (mtl.)
Bruttoarbeitsentgelt (Stkl. I, ohne Kind, pflichtversichert) 850,00
./. Steuern 0,00
./. Sozialversicherungsbeiträge 90,97
Nettoeinkommen 759,03
   
./. Versicherungen und Werbungskosten (z. B. Haftpflichtversicherung + Fahrkosten) 120,00
Freibetrag bei Erwerbstätigkeit (100 EUR übersteigend = 420 EUR zu 20 % und 330 EUR zu 30 %) 183,00
Zu berücksichtigendes Einkommen 456,03

Beispiel 3 für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens

 
Studierender, unter 25 Jahren, Erwerbstätigkeit neben dem Studium EUR (mtl.)
Bruttoarbeitsentgelt (Stkl. I, ohne Kind, pflichtversichert) 850,00
./. Steuern 0,00
./. Sozialversicherungsbeiträge 90,97
Nettoeinkommen 759,03

Erhöhter Grundabsetzbetrag

Freibetrag bei Erwerbstätigkeit (520 EUR übersteigend = 330 EUR zu 30 %)

538,00

99,00
Zu berücksichtigendes Einkommen aus der Erwerbstätigkeit (zzgl. Ausbildungsförderung) 122,03

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