Zum Einkommen gehören danach insbesondere
- Arbeitsentgelt,
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit,
- Renten,
- Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld),
- Miet- und Pachteinnahmen,
- Kapital- und Zinserträge sowie
- Kindergeld.
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