Zum Einkommen gehören danach insbesondere

  • Arbeitsentgelt,
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit,
  • Renten,
  • Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld),
  • Miet- und Pachteinnahmen,
  • Kapital- und Zinserträge sowie
  • Kindergeld.

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