Eine Beamtin oder ein Beamter kann befördert werden, wenn
1. |
sie oder er nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt worden ist, |
2. |
im Fall der Übertragung einer höherwertigen Funktion die Eignung in einer Erprobungszeit nachgewiesen wurde und |
3. |
kein Beförderungsverbot vorliegt. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen