Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 30.08.2001; Aktenzeichen IV B 79, 80/01)

BFH (Beschluss vom 30.08.2001; Aktenzeichen IV S 5, 6/01)

 

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1450392

DStZ 2002, 232

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