Leitsatz (amtlich)
›Ein Beamter, der dem Dienst ohne Genehmigung fernbleibt, verliert seine Bezüge nicht, wenn er dienstunfähig war, und zwar gilt dies auch dann, wenn die Dienstunfähigkeit verschuldet ist.‹
Verfahrensgang
BDiG Frankfurt (Aktenzeichen Hamburg -) |
Fundstellen
Haufe-Index 3037545 |
BVerwGE 73, 27 |
BVerwGE, 27 |
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