Leitsatz (amtlich)

›Ein Beamter, der dem Dienst ohne Genehmigung fernbleibt, verliert seine Bezüge nicht, wenn er dienstunfähig war, und zwar gilt dies auch dann, wenn die Dienstunfähigkeit verschuldet ist.‹

 

Verfahrensgang

BDiG Frankfurt (Aktenzeichen Hamburg -)

 

Fundstellen

Haufe-Index 3037545

BVerwGE 73, 27

BVerwGE, 27

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