Entscheidungsstichwort (Thema)
Bestand einer Bebauungsgenehmigung gegenüber einer Veränderungssperre und einem Bebauungsplan
Leitsatz (redaktionell)
Ein Bauvorbescheid, der die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens feststellt und nach Landesrecht ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung ist (sogenannte Bebauungsgenehmigung), setzt sich gegenüber nachfolgender Rechtsänderungen durch das Inkrafttreten einer Veränderungssperre oder eines Bebauungsplans durch.
Normenkette
BBauG §§ 29, 21 Abs. 2, § 14 Abs. 3; VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5; BauO SH § 80
Verfahrensgang
Niedersächsisches OVG (Entscheidung vom 05.03.1982; Aktenzeichen 1 A 85/81) |
VG Schleswig-Holstein (Entscheidung vom 10.02.1981; Aktenzeichen 8 A 323/80) |
Fundstellen
BVerwGE, 1 |
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