Leitsatz (amtlich)
›Die Anfechtung eines beamtenrechtlichen Entlassungsantrages muß ohne schuldhaftes Zögern erklärt werden.‹
Verfahrensgang
VG Minden |
OVG für das Land NRW |
Fundstellen
Haufe-Index 3037539 |
BVerwGE 37, 19 |
BVerwGE, 19 |
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