Leitsatz (amtlich)

›Die Anfechtung eines beamtenrechtlichen Entlassungsantrages muß ohne schuldhaftes Zögern erklärt werden.‹

 

Verfahrensgang

VG Minden

OVG für das Land NRW

 

Fundstellen

Haufe-Index 3037539

BVerwGE 37, 19

BVerwGE, 19

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge