Leitsatz (amtlich)

›1. Über die verfassungsrechtlichen Schranken der gesetzlichen Ermächtigung des öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zur Ausübung des Ermessens bei der Genehmigung einer Nebentätigkeit des Beamten gegen Vergütung.

2. Zur Abgrenzung des behördlichen Ermessens bei Versagung der Genehmigung nach nordrhein-westfälischem Beamtenrecht.‹

 

Verfahrensgang

VG Gelsenkirchen

OVG für das Land NRW

 

Fundstellen

Haufe-Index 3037537

BVerwGE 31, 241

BVerwGE, 241

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