Rz. 99

Im Rahmen einer Löschung sind vorzulegen:

schriftlicher Antrag auf Löschung der Registrierung, unterschrieben vom gesetzlichen Vertreter;
Gesellschafterbeschluss;
Bericht über den Abschluss der Abwicklung der Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Schriftstücke über die Übernahme der Verantwortung für die Abwicklung der Forderungen und Verbindlichkeiten durch die Abwicklungsorganisation;
von Steuerbehörden und Zoll ausgestellte Nachweise für die vollständige Begleichung der Abgaben;
(sonstige) Schriftstücke der Genehmigungsbehörde.

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