Überblick

Der Bundesrat hat am 25.11.2022 abschließend über das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) beraten: Seit 1.1.2023 ist jetzt ein Stufenmodell zur Aufteilung des CO2-Preises für das Heizen zwischen Vermieter und Mieter in Kraft. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Umgekehrt gilt: Je niedriger der Verbrauch des Hauses, desto mehr Kosten muss der Mieter übernehmen. Dies soll einerseits einen Anreiz zur energetischen Sanierung des Gebäudes und andererseits einen Anreiz zum Einsparen von Energie darstellen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die gesetzlichen Regelungen zu der vorzunehmenden CO2-Aufteilung finden sich in § 5 Abs. 1, Abs. 2 und § 7 Abs. 1, Abs. 3, § 8 Abs. 3 CO2KostAufG.

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