Leitsatz

Dachterrasse nicht ohne Vereinbarung als intensiv begrünter "Dachgarten" nutzbar

 

Normenkette

§§ 10 Abs. 1, 14 Abs. 1 WEG; § 1004 BGB

 

Kommentar

Die in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung benannte Nutzungsart "Dachterrasse" für eine im Sondereigentum stehende Fläche rechtfertigt es nicht, diese Fläche als intensiv begrünten Dachgarten durch eine dort aufgeschüttete Erdschicht zu nutzen. Eine derartige Nutzungsänderung kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch zweckbestimmungsändernde Vereinbarung der Eigentümer gestattet werden.

 

Link zur Entscheidung

OLG Köln, Beschluss vom 10.01.2005, 16 Wx 217/04OLG Köln v. 10.1.2005, 16 Wx 217/04, NZM 13/2005, 508

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