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In Dänemark kann (wie in den übrigen skandinavischen Staaten) nach freier Wahl der Heiratswilligen entweder eine Ziviltrauung oder eine kirchliche Trauung mit zivilrechtlicher Wirksamkeit stattfinden (§ 15 ÆL). Eine kirchliche Trauung innerhalb der dänischen Staats-(Volks-)kirche (Folkekirke) ist dann möglich, wenn einer der künftigen Ehegatten dieser Kirche angehört.[6] Daneben besteht die Möglichkeit einer Trauung innerhalb einer anerkannten Glaubensgemeinschaft, wenn einer der Heiratswilligen dieser angehört bzw. unter derselben Voraussetzung innerhalb anderer Glaubensgemeinschaften, wenn diese über Geistliche verfügen, die vom Kirchenministerium die Genehmigung erhalten haben, Trauungen vorzunehmen (§ 16 ÆL).[7] Die Ziviltrauung steht allen offen. Sie wird grundsätzlich von einem Mitglied der Gemeindeverwaltung als Standesbeamter vorgenommen. Sie kann aber auch auf der Grundlage einer Ermächtigung seitens des Gemeinderats von einer oder mehreren anderen Personen in eigener Verantwortung vollzogen werden (§ 18 ÆL).

[6] Gleichgestellt mit Angehörigen der dänischen Staatskirche sind insoweit Mitglieder der evangelisch-lutherischen Kirche Finnlands, der Schwedischen Kirche bzw. der isländischen oder norwegischen Staatskirche. Erwähnt sei noch, dass es aus Rücksicht auf Gewissensentscheidungen einem/einer Pastor(in) der dänischen Staatskirche freisteht, die Vornahme einer kirchlichen Trauung von zwei Personen desselben Geschlechts abzulehnen, vgl. § 7a des Gesetzes über die Mitgliedschaft in der dänischen Staatskirche (Volkskirche), über kirchliche Leistungen und über die Möglichkeit, von der Gebundenheit von einem bestimmten Kirchenbezirk entbunden zu werden i.d.F. der Bekanntmachung Nr. 622 vom 19.6.2012 (lov om medlemskab af folkekirken, kirkelig betjening og sognebåndsløsning).
[7] Anerkannte Glaubensgemeinschaften sind u.a.: Svenska Gustavsförsamlingen i København (schwedische Gemeinde), Kong Haakon Kirken i København (norwegische Gemeinde), Skt. Albans i København (englische Gemeinde), Den reformerte Kirke i Fredericia, Det methodistiske Trossamfund, eine lange Reihe islamischer Glaubensgemeinschaften – etwa Det Islamiske Trossamfund, Baptistkirken i Danmark, Det ortodokse russiske Trossamfund i København, Den romersk-katolske Kirke, Det mosaiske Trossamfund, Den Fransk-reformerte menighed i København und Den tysk-reformerte menighed i København. Eine vollständige Liste der (vielen) anderen Glaubensgemeinschaften, innerhalb derer Geistlichen die Ermächtigung zur Vornahme von Trauungen erteilt worden ist, findet sich auf der Homepage des dänischen Kirchenministeriums unter http://www.km.dk/folkekirken/andre-trossamfund/trossamfund/anerkendte-og-godkendte-trossamfund-og-menigheder. Als ausländerrechtliche Neuregelung gilt im Übrigen seit Oktober 2013, dass eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts und der Arbeitserlaubnis für "religiöse Verkünder", die als Teil ihrer Tätigkeit Trauungen bereits vornehmen bzw. vornehmen werden (unabhängig davon, ob den Trauungen eherechtliche Wirkungen zukommen sollen oder nicht), voraussetzt, dass diese u.a. an einem Lehrgang zum dänischen Familienrecht teilnehmen (vgl. § 9f Abs. 5 des Ausländergesetzes i.d.F. der Bekanntmachung Nr. 1021 vom 19.9.2014 mit späteren Änderungen, udlændingeloven).

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