Rz. 3
In § 1937 BGB werden die Begriffe Testament, Verfügung von Todes wegen und letztwillige Verfügung klargestellt bzw. voneinander abgegrenzt.[3]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen