Rz. 3

In § 1937 BGB werden die Begriffe Testament, Verfügung von Todes wegen und letztwillige Verfügung klargestellt bzw. voneinander abgegrenzt.[3]

[3] BeckOK BGB/Müller-Christmann, § 1937 Rn 2; MüKo/Leipold, § 1937 Rn 3; BeckOGK/Tegelkamp, § 1937 BGB Rn 5.

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