Rz. 35

Die Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament, der überlebende Ehegatte sei verpflichtet, die gemeinsame Tochter oder deren Nachkommen als Erben für zwei Grundstücke einzusetzen, wobei sich daneben noch erhebliches Barvermögen im Nachlass befand, stellt keine Erbeinsetzung dar.[67]

[67] BayObLG ZEV 1995, 71 = FamRZ 1995, 835.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge