Rz. 3

 
Erwerber ab 1.1.2009 bis 31.12.2008
Ehegatten 500.000 EUR 307.000 EUR
Eingetragene Lebenspartner[11] 500.000 EUR 5.200 EUR
Kinder 400.000 EUR 205.000 EUR
Weitere Abkömmlinge (Enkel) 200.000 EUR 51.200 EUR
Übrige Erwerber der Steuerklasse I 100.000 EUR 51.200 EUR
Erwerber der Steuerklasse II 20.000 EUR 10.300 EUR
Erwerber der Steuerklasse III 20.000 EUR 5.200 EUR
[11] Zur erstmaligen Anwendung siehe § 37 Abs. 4 und 5 Nr. 2 und 3 ErbStG.

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