Leitsatz

Das LG hat den Beschwerdewert nachvollziehbar zu begründen

 

Normenkette

§ 45 Abs. 1 WEG

 

Kommentar

Verwirft das LG eine Beschwerde wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts, muss es die von ihm angenommene Höhe des Beschwerdewerts nachvollziehbar begründen. Stellt das LG die für die Festsetzung des Beschwerdewerts maßgeblichen Tatsachen nicht rechtsfehlerfrei fest, führt dies zur Aufhebung und Zurückverweisung.

 

Link zur Entscheidung

BayObLG, Beschluss vom 17.06.2003, 2Z BR 44/03

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