Leitsatz
Das LG hat den Beschwerdewert nachvollziehbar zu begründen
Normenkette
§ 45 Abs. 1 WEG
Kommentar
Verwirft das LG eine Beschwerde wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts, muss es die von ihm angenommene Höhe des Beschwerdewerts nachvollziehbar begründen. Stellt das LG die für die Festsetzung des Beschwerdewerts maßgeblichen Tatsachen nicht rechtsfehlerfrei fest, führt dies zur Aufhebung und Zurückverweisung.
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