Im Rahmen von Bewerbungsverfahren möchten Arbeitgeber häufig Auskünfte zu bestehenden Vorerkrankungen, Schwerbehinderungen oder zur Schwangerschaft haben. Diese Auskünfte sind dann zu gewähren, wenn sie für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung des Beschäftigtenverhältnisses notwendig sind.[1]

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